![]() |
Änderungstext
Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Durchführung der Gewerbeordnung und gewerberechtlicher Nebenvorschriften
- Hamburg -
Vom 12. April 2016
(Amtl.Anz. Nr. 30 vom 19.04.2016 S. 749)
Auf Grund von § 155 Absätze 2 und 5 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 203), zuletzt geändert am 11. März 2016 (BGBl. I S. 396, 409), und § 1 Absatz 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. III 701-1), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1511), wird bestimmt:
Abschnitt I der Anordnung zur Durchführung der Gewerbeordnung und gewerberechtlicher Nebenvorschriften vom 5. Juni 2007 (Amtl. Anz. S. 1385, 1386), zuletzt geändert am 20. September 2011 (Amtl. Anz. S. 2157, 2168), wird wie folgt geändert:
1. Satz 1 wird Absatz 1 und hinter dem Wort "Gewerbeordnung" wird die Textstelle "(GewO)" eingefügt.
2. Satz 2 wird gestrichen.
3. Hinter dem neuen Absatz 1 werden folgende Absätze 2 und 3 angefügt:
"(2) Zuständig für die Durchführung von §§ 34f, 34h und 34i GewO sowie hinsichtlich ergänzender Vorchriften, ausgenommen Ordnungswidrigkeiten und Zwangsmaßnahmen, ist die
Handelskammer Hamburg.
Die Handelskammer Hamburg nimmt die Aufgaben nach Satz 1 unter Aufsicht der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wahr.
(3) Die für die Durchführung der in Absätze 1 und 2 genannten Aufgaben zuständigen Stellen gelten insoweit für Zwecke der Datenverarbeitung als einheitliche Stelle."
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 21. März 2016 in Kraft.
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion
...
X
⍂
↑
↓