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Änderungstext
Drittes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Pressegesetzes
Vom 16. Oktober 2007
(HmbGVBl. Nr. 39 vom 30.10.2007 S. 385)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
In § 23 Absatz 1 Satz 2 des Hamburgischen Pressegesetzes vom 29. Januar 1965 (HmbGVBl. S. 15), zuletzt geändert am 28. Januar 2003 (HmbGVBl. S. 11), wird die Textstelle " § 130 Absätze 2 und 4, § 131 sowie nach § 184 Absätze 3 und 4" durch die Textstelle " § 130 Absätze 2 und 5, § 131 sowie nach § 184 a, § 184b Absätze 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 184c" ersetzt.
(Stand: 26.04.2021)
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