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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
- Hessen -
Vom 11. Dezember 2024
(GVBl. Nr. 79 vom 16.12.2024)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2018 (GVBl. S. 330), verordnet die Landesregierung:
Die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. September 2023 (GVBl. S. 670), wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
VwKostO-MWEVW - Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen | "VwKostO-MWVW - Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum" |
2. In § 1 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort "Wohnen" die Wörter "und ländlichen Raum" eingefügt.
Die Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
1. In Nr. 711411 wird in Spalte 4 die Angabe "220 bis 715" durch "230 bis 750" ersetzt.
2. In Nr. 711412 wird in Spalte 4 die Angabe "110 bis 572" durch "115 bis 600" ersetzt.
3. In Nr. 712113 wird in Spalte 4 die Angabe "6" durch "6,50" ersetzt.
4. In Nr. 71222 wird in Spalte 4 die Angabe "45 mindestens 220" durch "47 mindestens 230" ersetzt.
5. In Nr. 7131 wird in Spalte 4 die Angabe "24,75" durch "26" ersetzt.
6. In Nr. 7132 wird in Spalte 4 die Angabe "24,20" durch "25,50" ersetzt.
7. In Nr. 7133 wird in Spalte 4 die Angabe "20,90" durch "22" ersetzt.
8. In Nr. 7134 wird in Spalte 4 die Angabe "15,40" durch "16,25" ersetzt.
9. Die Anlage 2 zum Verwaltungskostenverzeichnis Nr. 711 und 712 wird wie folgt gefasst:
alt | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlage 2 zum Verwaltungskostenverzeichnis Nr. 711 und 712 Staffel a 1
Die Gebühren sind abhängig
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(Stand: 08.01.2025)
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