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Änderungstext
Elfte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
- Hessen -
Vom 30. Juni 2022
(GVBI. Nr. 23 vom 08.07.2022 S. 390)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBI. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2018 (GVBI. S. 330), auch in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Gutachterausschusskostengesetzes vom 30. September 2021 (GVBI. S. 602, 608), verordnet die Landesregierung:
Artikel 1
(Gültig ab 01.09.2022 siehe =>)
Die Anlage zu § 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (GVBI. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2021 (GVBI. S. 602), wird wie folgt geändert:
1. In der Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis werden die Angaben "Architektur und Stadtplanung 127", "Ingenieurwesen 126" und "Stadtplanung, Architektur und 127" gestrichen.
2. Nach Nr. 1122 wird als Nr. 1123 eingefügt:
Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Gebühr EUR |
1 | 2 | 3 | 4 |
"1123 | Ermittlung und Bereitstellung eines elektronischen Zugangsschlüssels zu Datensätzen aus Verkehrsüberwachungsgeräten in den Messdatenbanken | 110" |
3. Die Nr. 126 bis 1273 werden
126Ingenieurwesen
Amtshandlungen nach dem Hessischen Ingenieurgesetz (HIngG)1261 Genehmigung zum Führen des Ingenieurtitels (§ 1 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 1 und nach § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 HIngG) 50 bis 1.090 1262 Staatsaufsicht nach § 35 HIngG 12621 Außerkraftsetzen einer Entscheidung oder eines Beschlusses und Rückgängigmachen von Maßnahmen (§ 35 Abs. 2 Satz 2 HIngG) je nach Zeitaufwand mindestens 100 12622 Feststellen der Nichterfüllung obliegender Pflichten oder Aufgaben sowie Entscheidung über deren Durchführung (§ 35 Abs. 3 HIngG) nach Zeitaufwand mindestens 100 12623 Bestellen eines Beauftragten zur Wahrnehmung oder Erfüllung der Pflichten oder Aufgaben (§ 35 Abs. 4 HIngG) 1.090 12624 Anordnen der Einberufung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (§ 35 Abs. 5 Satz 3 HIngG) nach Zeitaufwand 1263 Genehmigung von Satzungen und Wahlordnungen (§ 36 Abs. 1 Satz 2 HIngG) 50 bis 2.180 127 Architektur und Stadtplanung
Amtshandlungen nach dem Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG)1271 Satzung eines Versorgungswerks oder einer Versorgungseinrichtung (§ 10 Abs. 5 HASG) oder Hauptsatzung oder Wahlordnung (§ 13 Abs. 3 Satz 2 HASG) 12711 Genehmigung einer Satzung oder ihrer Änderung 50 bis 2.180 12712 Genehmigung der Aufhebung 50 % von Nr. 12711 1272 Staatsaufsicht nach § 19 HASG 12721 Anordnung der Geschäftsprüfung (§ 19 Abs. 3 Satz 1 HASG) 100 bis 2.180 12722 Durchführen einer Geschäftsprüfung (§ 19 Abs. 3 Satz 1 HASG) nach Zeitaufwand mindestens 500 12723 Außerkraftsetzen einer Entscheidung oder eines Beschlusses (§ 19 Abs. 3 Satz 2 HASG) nach Zeitaufwand mindestens 100 12724 umwelt-online - Demo-Version
(Stand: 15.07.2022)
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