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Regelwerk

Änderungstext

Achte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des
Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

- Hessen -

Vom 19. Dezember 2020
(GVBl. Nr. 68 vom 30.12.2020 S. 958)



Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2018 (GVBl. S. 330), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Anlage zu § 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (GVBl. S. 98), wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 126 wird in Spalte 2 die Angabe "(HIngG)" angefügt.

2. In Nr. 1261 werden die Wörter "Hessisches Ingenieurgesetz" durch die Angabe "HIngG" ersetzt.

3. Nach Nr. 1261 werden als Nr. 1262 bis 1263 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemesssungsgrundlage Gebühr
EUR
1 2 3 4
1262 Staatsaufsicht nach § 35 HIngG
12621 Außerkraftsetzen einer Entscheidung oder eines Beschlusses und Rückgängigmachen von Maßnahmen (§ 35 Abs. 2 Satz 2 HIngG) je nach Zeitaufwand mindestens 100
12622 Feststellen der Nichterfüllung obliegender Pflichten oder Aufgaben sowie Entscheidung über deren Durchführung (§ 35 Abs. 3 HIngG) nach Zeitaufwand mindestens 100
12623 Bestellen eines Beauftragten zur Wahrnehmung oder Erfüllung der Pflichten oder Aufgaben (§ 35 Abs. 4 HIngG) 1.090
12624 Anordnen der Einberufung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (§ 35 Abs. 5 Satz 3 HIngG) nach Zeitaufwand
1263 Genehmigung von Satzungen und Wahlordnungen (§ 36 Abs. 1 Satz 2 HIngG) 50 bis 2.180

4. In Nr. 611 wird in Spalte 4 die Angabe "6 mindestens 60" durch "7 mindestens 100" ersetzt.

5. In Nr. 6111 wird in Spalte 4 die Angabe "50 bis 130" durch "55 bis 145" ersetzt.

6. In Nr. 6112 wird in Spalte 4 die Angabe "50" durch "55" ersetzt.

7. In Nr. 612 wird in Spalte 4 die Angabe "9 mindestens 60" durch "11 mindestens 100" ersetzt.

8. In Nr. 613 wird in Spalte 4 die Angabe "15 mindestens 80" durch "18 mindestens 120" ersetzt.

9. In Nr. 6141 wird in Spalte 4 die Angabe "60 bis 200" durch "65 bis 220" ersetzt.

10. In Nr. 6142 wird in Spalte 4 die Angabe "200 bis 350" durch "220 bis 385" ersetzt.

11. In Nr. 6143 wird in Spalte 4 die Angabe "400 bis 750" durch "440 bis 825" ersetzt.

12. In Nr. 6144 wird in Spalte 4 die Angabe "750 bis 13 000" durch "825 bis 14.300" ersetzt.

13. In Nr. 615 wird in Spalte 4 die Angabe "60 bis 3 200" durch "65 bis 3 550" ersetzt.

14. In Nr. 61612 wird in Spalte 4 die Angabe "50" durch "55" ersetzt.

15. In Nr. 61613 wird in Spalte 4 die Angabe "300" durch "330" ersetzt.

16. In Nr. 6162 wird in Spalte 4 die Angabe "40 bis 300" durch "45 bis 330" ersetzt.

17. In Nr. 6163 wird in Spalte 4 die Angabe "40 bis 650" durch "45 bis 715" ersetzt.

18. In Nr. 6164 wird in Spalte 4 die Angabe "40 bis 1 300" durch "45 bis 1.450" ersetzt.

19. In Nr. 6165 wird in Spalte 4 die Angabe "40 bis 650" durch "45 bis 720" ersetzt.

20. In Nr. 6172 wird in Spalte 4 die Angabe "40 bis 130" durch "45 bis 145" ersetzt.

21. In Nr. 618 wird in Spalte 4 die Angabe "60 bis 150" durch "65 bis 165" ersetzt.

22. In Nr. 6213 wird in Spalte 4 die Angabe "40 bis 250" durch "45 bis 275" ersetzt.

23. In Nr. 6222 wird in Spalte 4 die Angabe "40 bis 650" durch "45 bis 720" ersetzt.

24. In Nr. 631 wird in Spalte 4 die Angabe "23 mindestens 60" durch "25 mindestens 100" ersetzt.

25. In Nr. 632 wird in Spalte 3 die Angabe "je 1.000 EUR der Herstellungskosten" und in Spalte 4 die Angabe "50" gestrichen.

26. Nach Nr. 632 werden als Nr. 6321 und 6322 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemesssungsgrundlage Gebühr
EUR
1 2 3 4
6321 an der Stätte der Leistung je 1.000 EUR der Herstellungskosten 55 mindestens 100
6322 außerhalb der Stätte der Leistung je 1.000 EUR der Herstellungskosten 100

27. In Nr. 634 wird in Spalte 4 die Angabe "60 bis 650" durch "100 bis 3 500" ersetzt.

28. In Nr. 636 wird in Spalte 4 die Angabe "130 bis 650" durch "145 bis 720" ersetzt.

29. In Nr. 6411 wird in Spalte 4 die Angabe "60" durch "100" ersetzt.

30. In Nr. 6413 wird in Spalte 4 die Angabe "60 bis 370" durch "65 bis 410" ersetzt.

31. In Nr. 6414 wird in Spalte 4 die Angabe "60" durch "100" ersetzt.

32. In Nr. 6415 wird in Spalte 4 die Angabe "50 bis 10 000" durch "100 bis 11 000" ersetzt.

33.

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