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Regelwerk

Änderungstext

Siebente Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
- Hessen -

Vom 28. Januar 2020
(GVBl. Nr. 4 vom 31.01.2020 S. 98)



Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2018 (GVBl. S. 330), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Anlage zu § 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Dezember 2019 (GVBl. S. 386), wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 1261 wird in Spalte 4 die Angabe "1 000" durch "1 090" ersetzt.

2. In den Nr. 12711 und 12721 wird in Spalte 4 die Angabe "2 000" jeweils durch "2 180" ersetzt.

3. In Nr. 12725 wird in Spalte 4 die Angabe "1 000" durch "1 090" ersetzt.

4. In Nr. 13211 wird in Spalte 4 die Angabe "120" durch "131" ersetzt.

5. In Nr. 1511 wird in Spalte 4 die Angabe "80" durch "90" ersetzt.

6. In Nr. 1512 wird in Spalte 4 die Angabe "40" durch "45" ersetzt.

7. In Nr. 1513 wird in Spalte 4 die Angabe "525" durch "570" ersetzt.

8. In Nr. 15311 wird in Spalte 4 die Angabe "144" durch "157" ersetzt.

9. In Nr. 15315 wird in Spalte 4 die Angabe "82" durch "89" ersetzt.

10. In Nr. 15316 wird in Spalte 4 die Angabe "93" durch "101" ersetzt.

11. In Nr. 153181 wird in Spalte 4 die Angabe "52" durch "57" ersetzt.

12. In den Nr. 153182 und 153183 wird in Spalte 4 die Angabe "41" jeweils durch "45" ersetzt.

13. In Nr. 153184 wird in Spalte 4 die Angabe "21" durch "23" ersetzt.

14. In Nr. 153185 wird in Spalte 4 die Angabe "15" durch "16" ersetzt.

15. In Nr. 1532 wird in Spalte 4 die Angabe "43" durch "47" ersetzt.

16. In Nr. 1533 wird in Spalte 4 die Angabe "345" durch "376" ersetzt.

17. In Nr. 15411 wird in Spalte 4 die Angabe "43" durch "47" ersetzt.

18. In Nr. 15412 wird in Spalte 4 die Angabe "11" durch "12" ersetzt.

19. In den Nr. 1542 und 1543 wird in Spalte 4 die Angabe "63" jeweils durch "69" ersetzt.

20. In Nr. 161141 wird in Spalte 2 die Angabe " § 43 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4" durch " § 43 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 EnWG" ersetzt.

21. In Nr. 161142 wird in Spalte 2 die Angabe " § 43 Satz 1 und 3 i. V. m. § 43b Nr. 2 EnWG" durch " § 43 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 sowie § 43b EnWG" ersetzt.

22. In Nr. 161143 wird in Spalte 2 die Angabe " § 3c" durch " § 5 i. V. m. den §§ 7 bis 12" ersetzt.

23. In Nr. 161145 wird in Spalte 4 die Angabe "3 000" durch "10 000" ersetzt

24. Nach Nr. 161146 wird als Nr. 161147 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr
EUR
1 2 3 4
161147 Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses (§ 43c Nr. 1 EnWG) 10 % von Nr. 1611411 bis 1611414

25. In Nr. 16115 wird in Spalte 2 die Angabe "oder Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 44c EnWG" angefügt.

26. Nach Nr. 16118 wird als Nr. 16119 eingefügt:

Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr
EUR
1 2 3 4
16119 Beratung vor Antragstellung auf Feststellung des Plans oder Plangenehmigung
Schließt sich innerhalb eines Jahres ein Genehmigungsverfahren an, wird die Gebühr bei der Gebühr nach Nr. 161141 bis 161142 angerechnet.
nach Zeitaufwand

27. In Nr. 1711 werden in Spalte 2 das Komma nach dem Wort "Produktprüfung" und die Angabe "ggf. Laborprüfung" gestrichen.

28. In Nr. 2111 wird in Spalte 4 die Angabe "10 bis 20" durch "11 bis 22" ersetzt.

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