Regelwerk |
Änderungstext
Vierte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
- Hessen -
Vom 8. September 2016
(GVBl. Nr. 11 vom 19.09.2016 S. 138)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), verordnet die Landesregierung:
Die Anlage zu § 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 19. November 2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Februar 2015 (GVBl. S. 52), wird wie folgt geändert:
1. In der Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis werden die Angaben "Amtlicher Raumbezug 75", "Auszüge aus den Nachweisen des amtlichen Raumbezuges, die nicht im Amtlichen Festpunktinformationssystem (AFIS) geführt werden 751" und "Eichwesen 112" gestrichen sowie nach der Angabe "Messen, Ausstellungen, Märkte 223" die Angabe "Mess- und Eichwesen 112" eingefügt.
2. In Nr. 112 wird in Spalte 2 das Wort "Eichwesen" durch die Wörter "Mess- und Eichwesen" ersetzt.
3. Nach Nr. 1121 wird als Nr. 1122 eingefügt:
Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Gebühr EUR |
1 | 2 | 3 | 4 |
1122 | Überprüfung einer staatlich anerkannten Prüfstelle und ggf. Durchführen von Maßnahmen nach § 57 Abs. 2 des Mess- und Eichgesetzes | 200 bis 6.000 |
4. In Nr. 126 wird in Spalte 2 das Wort "Ingenieurgesetz" durch die Wörter "Hessischen Ingenieurgesetz" ersetzt.
5. In Nr. 1261 wird in Spalte 2 die Angabe " § 2 Ingenieurgesetz" durch " § 1 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 1 und nach § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Hessisches Ingenieurgesetz" ersetzt.
6. In Nr. 1273 wird in Spalte 2 die Angabe "Satz 4" durch "Satz 9" ersetzt.
7. In Nr. 1511 wird in Spalte 4 die Angabe "75" durch "80" ersetzt.
8. In Nr. 1512 wird in Spalte 4 die Angabe "35" durch "40" ersetzt.
9. In Nr. 1513 wird in Spalte 4 die Angabe "500" durch "525" ersetzt.
10. In Nr. 1521 werden in Spalte 2 die Angabe "oder Erlass einer Duldungsverfügung gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer von Grundstücken und Räumen zur Durchführung einer verweigerten Feuerstättenschau oder einer anlassbezogenen Überprüfung (§ 1 Abs. 3 SchfHwG i.V.m. § 14 Abs. 1 oder § 15 Satz 1 SchfHwG)" angefügt und in Spalte 4 die Angabe "75" durch "80" ersetzt.
11. In Nr. 15314 werden in Spalte 2 die Wörter "Neuerrichtung oder Aufstellung" durch "Neuerrichtung, Aufstellung oder Auswechselung" ersetzt.
12. Nr. 15315
15315 | bei Auswechselung einer Feuerstätte einschließlich Verbindungsstück (ohne Abgasanlage) | 40 % von Nr. 15311 | 82 |
wird aufgehoben.
13. Die bisherigen Nr. 15316 und 15317 werden die Nr. 15315 und 15316.
14. Nach der neuen Nr. 15316 wird als Nr. 15317 eingefügt:
Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Gebühr EUR |
1 | 2 | 3 | 4 |
15317 | im Rahmen der Beratung vor Neuerrichtung, Aufstellung oder Auswechselung von Anlagen nach Nr. 15311 bis 15316
Die Gebühr ist ggf. zur Hälfte auf die Gebühr nach Nr. 15311 bis 15316 anzurechnen. |
bis zu 50 % von Nr. 15311 bis 15316 | mindestens 40 |
15. Die Nr. 155 bis 1553
Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 155 Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 KÜV HE) 1551 Haube je Haube 10 1552 Dunstabzugsleitung je Meter 3 1553 Prüföffnung je Prüföffnung 6,80
werden aufgehoben.
16. Nach Nr. 16127 wird als neue Nr. 16128 eingefügt:
Nr. | Gegenstand |
(Stand: 26.04.2021)
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