Regelwerk

Änderungstext

Dritte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich
des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

- Hessen -

Vom 3. Februar 2015
(GVBl. Nr. 3 vom 17.02.2015 S. 52)



siehe Fn. *

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Anlage zu § 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 19. November 2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Oktober 2014 (GVBl. S. 250), wird wie folgt geändert:

1. In der Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis wird nach der Angabe "Luftbilder des Landesluftbildarchivs 83114" die Angabe "Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung 13" eingefügt.

2. In Nr. 15 werden in Spalte 2 die Wörter "und der Kehr- und Überprüfungsordnung" durch ein Komma und die Angabe "der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292) und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜV HE) vom 18. November 1996 (GVBl. I S. 553)" ersetzt.

3. Die Nr. 1522 und 1523 werden wie folgt gefasst:


alt neu

Nr. Gegenstand Bemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1 2 3 4
1522 Beauftragung der Ersatzvornahme (§ 26 Abs. 1 SchfHwG) nach Zeitaufwand
1523 Behördliche Duldungsverfügung gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer von Grundstücken und Räumen zur Durchsetzung einer verweigerten Feuerstättenschau oder einer anlassbezogenen Überprüfung (§ 1 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG i.V.m. § 14 Abs. 1 oder § 15 Satz 1 SchfHwG) nach Zeitaufwand
 
Nr. Gegenstand Bemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1 2 3 4
1522 Erhöhen der Anzahl von Kehrungen oder Überprüfungen nach § 1 Abs. 5 der KÜO nach Zeitaufwand
1523 Von der Kehr- und Überprüfungsord- nung abweichende Regelungen nach § 1 Abs. 6 der KÜO nach Zeitaufwand


4. In Nr. 155 werden in Spalte 2 die Wörter "Kehr- und Überprüfungsordnung" durch die Angabe "KÜV HE" ersetzt.

5. Nach Nr. 1672 werden als neue Nr. 17 bis 1713 * eingefügt:

*)red. Anm. lfd. Nr. 1713 ist nicht im GVBl. abgedruckt, daher nicht aufgenommen

Nr. Gegenstand Bemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1 2 3 4
17 Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung
171 Überprüfung von Textilerzeugnissen nach der Verordnung (EU) Nr. 1003/2011 sowie dem Textilkennzeichnungsgesetz und von Glaswaren nach dem Kristallglaskennzeichnungsgesetz
1711 Feststellung einer fehlerhaften Kenn- zeichnung oder eines Mangels in der Zusammensetzung, der Bestandteile oder der Eigenschaften des Produktes (einschließlich einfache Produktprüfung, ggf. Laborprüfung) 62 bis 310
1712 Untersagung des Inverkehrbringens oder Beschränkung der Bereitstellung auf dem Markt eines mangelhaft oder unrechtmäßig gekennzeichneten Produktes oder Verfügung zu dessen Beseitigung oder Vernichtung 124 bis 310

6. Nr. 214 wird wie folgt gefasst:

alt neu

Nr. Gegenstand Bemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1 2 3 4
214 Anordnung der Betriebsschließung bei einem zulassungspflichtigen Gewerbe, das ohne Zulassung ausgeübt wird (§ 15 Abs. 2 GewO) nach Zeitaufwand mindestens 60

Nr. Gegenstand Bemessungs-
grundlage
Gebühr
EUR
1 2 3 4
214 Anordnung der Betriebsschließung bei einem zulassungspflichtigen Gewerbe, das ohne Zulassung ausgeübt wird, oder wenn ein Gewerbe von einer ausländischen juristischen Person begonnen wird, deren Rechtsfähigkeit im Inland nicht anerkannt wird (§ 15 Abs. 2 GewO) nach Zeitaufwand mindestens 60

7.

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