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Vierte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vom 18. Dezember 2014
(GVBl. Nr. 1 vom 14.01.2015 S. 2)
Siehe FN *
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), verordnet die Landesregierung:
Die Anlage der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. Dezember 2009 (GVBl. I S. 522), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2014 (GVBl. S. 250) und Gesetz vom 17. Oktober 2014 (GVBl. S. 237), wird wie folgt geändert:
1. In der Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis werden die Wörter "Abfallwirtschaft, Kreislaufwirtschaft" durch "Kreislauf-/Abfallwirtschaft" ersetzt.
2. Die Nr. 18 bis 1891 werden durch die folgenden Nr. 18 bis 1881 ersetzt:
Als Gebühren zu erheben sind | |||
Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Gebühr EUR |
1 | 2 | 3 | 4 |
18 | Kreislauf-/Abfallwirtschaft | ||
181 | Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) | ||
18101 | Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung nach § 12 Abs. 5 Satz 2 | nach Zeitaufwand | |
18102 | Amtshandlungen nach § 18 | ||
181021 | Prüfung der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach Abs. 1 und 2 | 100 | |
181022 | Prüfung der Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung nach Abs. 1 und 3 | 30 | |
181023 | Prüfung der Anzeige, wenn Einwendungen im Rahmen der Anhörung nach Abs. 4 erhoben wurden oder eine Anordnung nach Abs. 5 oder 6 erforderlich ist | nach Zeitaufwand | |
181024 | Nachträgliche Anordnung nach Abs. 5 oder 6 | nach Zeitaufwand | |
18103 | Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung oder zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 | nach Zeitaufwand | |
18104 | Prüfung der Anzeige einer freiwilligen Rücknahme nach § 26 Abs. 2, Prüfung des Antrages auf Freistellung nach § 26 Abs. 3, Anordnungen zur Rückgabe und Entsorgung nach § 26 Abs. 5 Satz 2 oder Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Abs. 6 | nach Zeitaufwand | |
18105 | Zulassung einer Ausnahme von der Pflicht zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in Abfallbeseitigungsanlagen nach § 28 Abs. 2 | 100 bis 3.000 | |
18106 | Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung einer Abfallbeseitigungsanlage nach § 29 Abs. 1 Satz 1 | nach Zeitaufwand | |
18107 | Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 | nach Zeitaufwand | |
18108 | Verpflichtung zur Übernahme von Abfällen gleicher Art und Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 3 | nach Zeitaufwand | |
18109 | Übertragung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 2 | 120 bis 3.600 | |
18110 | Verpflichtung eines Dritten zur Duldung der Abfallbeseitigung nach § 29 Abs. 3 Satz 1 | nach Zeitaufwand | |
18111 | Anordnung der Aufrechterhaltung bei Erkundung geeigneter Standorte geschaffener Einrichtungen nach § 34 Abs. 2 Satz 2 | nach Zeitaufwand | |
18112 | Planfeststellung und Genehmigung einer Deponie. Anrechenbare Kosten nach Nr. 181101 und 181102 sind die im Antrag genannten Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der Genehmigung, Teilgenehmigung oder Änderungsgenehmigung errichtet werden dürfen. Es werden mindestens 100.000 EUR Investitionskosten angerechnet. Werden für die Prüfung externe Sachverständige beauftragt, reduziert sich die Gebühr entsprechend dem Anteil der Sachverständigenleistungen an der Amtshandlung. | ||
181121 | Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie oder zur wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs nach § 35 Abs. 2 Satz 1 | 23,5 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI in der aktuellen Fassung), der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist | |
181122 | Plangenehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Deponie oder der wesentlichen Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebs nach § 35 Abs. 3 Satz 1 | 21 v. H. des Mittelsatzes des Honorars der jeweiligen Honorarzone nach der Honorartafel zu § 44 Abs. 1 der HOAI in der aktuellen Fassung, der das Bauobjekt nach Anlage 12 Nr. 12.2 HOAI zugeordnet ist | |
18113 | Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 | 30 v. H. von Nr. 181121 und 181122 | |
18114 | Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen eines abfallrechtlichen Zulassungsverfahrens einer Deponie nach § 35 in Verbindung mit § 3c oder 3e UVPG | nach Zeitaufwand | |
18115 |
(Stand: 26.04.2021)
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