Regelwerk |
Änderungstext
Achte Verordnung zur Änderung verwaltungskostenrechtlicher Vorschriften
Vom 27. Oktober 2014
(GVBl. Nr. 19 vom 04.11.2014 S. 250)
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), verordnet die Landesregierung:
Artikel 1 1
Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. Dezember 2009 (GVBl. I S. 522), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. November 2013 (GVBl. S. 652), wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
VwKostO-MUELV - Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | "VwKostO-MUKLV - Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" |
2. In § 1 wird das Wort "Energie" durch "Klimaschutz" ersetzt.
3. Die Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Übersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis wird wie folgt geändert:
aa) Die Angabe "Energie, Klimaschutz 6" wird gestrichen.
bb) Die Angabe "Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich 63" wird gestrichen.
cc) Nach der Angabe " Klärschlammverordnung 36 " wird die Angabe "Klimaschutz 61 " eingefügt.
dd) Die Angabe "Vorrang erneuerbarer Energien 62 " wird gestrichen.
ee) Die Angabe "Wohnungswesen 62" wird angefügt.
b) In Nr. 6 werden in Spalte 2 die Wörter "Energie, Klimaschutz" durch "Klimaschutz, Wohnungswesen" ersetzt.
c) Die Nr. 62 bis 632 werden durch die folgenden Nr. 62 bis 6227 ersetzt:
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Artikel 2 2
Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Die Anlage zu § 1 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 19. November 2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Mai 2014 (GVBl. S. 122), wird wie folgt geändert:
(Stand: 26.04.2021)
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