Regelwerk  

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Vom 19. Mai 2014
(GVBl. Nr. 8 vom 30.05.2014 S. 122)



Siehe Fn. *

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 12. Januar 2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 19. November 2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2013 (GVBl. S. 662), wird wie folgt geändert:

I.

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
 VwKostO-MWVL - Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung "VwKostO-MWEVL - Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung"

2. In § 1 werden nach dem Wort "Wirtschaft" ein Komma und das Wort "Energie" eingefügt.

II.

Die Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 1112 wird in Spalte 4 die Angabe "800" durch "840" ersetzt.

2. In Nr. 13211 wird in Spalte 4 die Angabe "40 bis 80" durch "60 bis 120" ersetzt.

3. In Nr. 13221 wird in Spalte 4 die Angabe "80 bis 160" durch "90 bis 180" ersetzt.

4. In Nr. 13222 wird in Spalte 4 die Angabe "40 bis 80" durch "45 bis 160" ersetzt.

5. In Nr. 13223 wird in Spalte 4 die Angabe "bis 180" angefügt.

6. In Nr. 13224 wird in Spalte 4 die Angabe "35" durch "45" ersetzt.

7. In Nr. 141 werden in Spalte 3 die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt und in Spalte 4 die Angabe "180 bis 350 " gestrichen.

8. In Nr. 142 wird in Spalte 4 die Angabe "110" durch "150" ersetzt.

9. In Nr. 2112 wird in Spalte 4 die Angabe "30" durch "30,50" ersetzt.

10. In Nr. 2114 wird in Spalte 4 die Angabe "75" durch "76,50" ersetzt.

11. In Nr. 2131 wird in Spalte 4 die Angabe "25" durch "25,50" ersetzt.

12. In Nr. 22121 wird in Spalte 4 die Angabe "150 bis 2.500" durch "153 bis 2.550" ersetzt.

13. In Nr. 22122 wird in Spalte 4 die Angabe "50 bis 300" durch "51 bis 306" ersetzt.

14. In Nr. 22123 wird in Spalte 4 die Angabe "30 bis 1300" durch "30,50 bis 1326" ersetzt.

15. In Nr. 22124 wird in Spalte 4 die Angabe "150 bis 3.400 " durch "153 bis 3.468" ersetzt.

16. In Nr. 221251 wird in Spalte 4 die Angabe "200 bis 5.000" durch "204 bis 5.100" ersetzt.

17. In Nr. 221252 wird in Spalte 4 die Angabe "100 bis 1.000" durch "102 bis 1.020" ersetzt.

18. In Nr. 221253 wird in Spalte 4 die Angabe "500 bis 3.750" durch "510 bis 3.825" ersetzt.

19. In Nr. 221254 wird in Spalte 4 die Angabe "112 bis 1000" durch "114 bis 1.020" ersetzt.

20. In Nr. 221255 wird in Spalte 4 die Angabe "30 bis 300" durch "30,50 bis 306" ersetzt.

21. In Nr. 221256 wird in Spalte 4 die Angabe "100 bis 1000" durch "102 bis 1.020" ersetzt.

22. In Nr. 221257 wird in Spalte 4 die Angabe "200 bis 2.500" durch "204 bis 2.550" ersetzt.

23. In Nr. 22131 wird in Spalte 4 die Angabe "300 bis 1400" durch "306 bis 1.428" ersetzt.

24. In den Nr. 22132 und 22133 wird in Spalte 4 die Angabe "30" jeweils durch "30,50" ersetzt.

25. In Nr. 22141 wird in Spalte 4 die Angabe "300 bis 1700" durch "306 bis 1.734" ersetzt.

26. In Nr. 22142 wird in Spalte 4 die Angabe "30" durch "30,50" ersetzt.

27. In Nr. 22143 wird in Spalte 4 die Angabe "25 bis 120 " durch "25,50 bis 122" ersetzt.

28. In Nr. 221511 wird in Spalte 4 die Angabe "300" durch "306" ersetzt.

29. In Nr. 221512 wird in Spalte 4 die Angabe "350" durch "357" ersetzt.

30. In den Nr. 22152 und 221611 wird in Spalte 4 die Angabe "300" jeweils durch "306" ersetzt.

31. In Nr. 221612 wird in Spalte 4 die Angabe "350" durch "357" ersetzt.

32. In Nr. 22162 wird in Spalte 4 die Angabe "100 bis 2.000" durch "102 bis 2.040" ersetzt.

33. In Nr. 221631 wird in Spalte 4 die Angabe "300" durch "306" ersetzt.

34. In Nr. 221632 wird in Spalte 4 die Angabe "350" durch "357" ersetzt.

35. In Nr. 22164 wird in Spalte 4 die Angabe "25" durch "25,50" ersetzt.

36. In Nr. 22165 wird in Spalte 4 die Angabe "50" durch "51" ersetzt.

37. In Nr. 22171 wird in Spalte 4 die Angabe "65" durch "66" ersetzt.

38. In Nr. 22172 wird in Spalte 4 die Angabe "40 bis 850" durch "41 bis 867" ersetzt.

39. In Nr. 22173 wird in Spalte 4 die Angabe "40 bis 1.000" durch "41 bis 1.020" ersetzt.

40. In Nr. 2218 wird in Spalte 4 die Angabe "70" durch "71" ersetzt.

41. In Nr. 22191 wird in Spalte 4 die Angabe "30 bis 260" durch "30,50 bis 265" ersetzt.

42. In Nr. 22192 wird in Spalte 4 die Angabe "30 bis 320" durch "30,50 bis 326" ersetzt.

43. In Nr. 22193 wird in Spalte 4 die Angabe "30 bis 650" durch "30,50 bis 663" ersetzt.

44. In Nr. 222111 wird in Spalte 4 die Angabe "300" durch "306" ersetzt.

45. In Nr. 222112 wird in Spalte 4 die Angabe "350" durch "357" ersetzt.

46. In den Nr. 222113 und 22212 wird in Spalte 4 die Angabe "30" jeweils durch "30,50" ersetzt.

47. In Nr. 22213 wird in Spalte 4 die Angabe "30 bis 60" durch "30,50 bis 61" ersetzt.

48.

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