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Änderungstext
Viertes Ortsgesetz zur Änderung der Verfassung für die Stadt Bremerhaven
- Bremen -
Vom 22. September 2022
(Brem.GBl. Nr. 127 vom 30.11.2022 S. 793)
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene und vom Senat der Freien Hansestadt Bremen genehmigte Ortsgesetz:
Die Verfassung für die Stadt Bremerhaven in der Fassung vom 3. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 670), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 24. September 2020 (Brem.GBl. S. 1370) wird wie folgt geändert:
§ 31 wird wie folgt geändert:
1. Der Wortlaut wird Absatz 1.
2. Folgender Absatz 2 wird angefügt:
"(2) In öffentlichen Sitzungen sind Film- und Tonaufnahmen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden. Die Regelungen des Bremischen Landesmediengesetzes in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Einzelheiten können in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung oder einem Ortsgesetz geregelt werden."
Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Ortsgesetz über Ton- und Bildaufzeichnungen von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven (TBAOG) vom 10. Juli 2014 (Brem.GBl. S. 400) außer Kraft.
ID: 222509
ENDE |
(Stand: 02.12.2022)
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