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Änderungstext
Drittes Ortsgesetz zur Änderung der Verfassung für die Stadt Bremerhaven
- Bremen -
Vom 22. September 2022
(Brem.GBl. Nr. 126 vom 30.11.2022 S. 792)
Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene und vom Senat der Freien Hansestadt Bremen genehmigte Ortsgesetz:
Die Verfassung für die Stadt Bremerhaven in der Fassung vom 3. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 670), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 24. September 2020 (Brem.GBl. S. 1370) wird wie folgt geändert:
§ 30 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
alt | neu |
(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind am Tage nach erfolgter Ladung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung amtlich bekannt zu machen. | "(4) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind am Tage nach erfolgter Ladung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung im Internet bekannt zu machen." |
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.
ID: 222508
ENDE |
(Stand: 02.12.2022)
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