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Regelwerk

Änderungstext

Zweites Ortsgesetz zur Änderung der Verfassung für die Stadt Bremerhaven
- Bremen -

Vom 22. September 2022
(Brem. GBl. Nr. 125 vom 30.11.2022 S. 791)



Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene und vom Senat der Freien Hansestadt Bremen genehmigte Ortsgesetz:

Artikel 1

§ 72 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung für die Stadt Bremerhaven vom 3. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 670), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 24. September 2020 (Brem.GBl. S. 1370), wird wie folgt geändert:

alt neu
Die Bediensteten des Rechnungsprüfungsamtes werden vom Magistrat auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung bestellt, befördert und entlassen. "Die Leiterin oder der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Bremerhaven sowie deren Stellvertretung und die Prüferinnen und Prüfer werden auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung bestellt, angestellt, befördert und abberufen."

Artikel 2

Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.

ID: 222507

ENDE

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(Stand: 02.12.2022)

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