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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes und weiterer Gesetze
- Bremen -

Vom 24. November 2020
(Brem.GBl. Nr. 147 vom 07.12.2020 S. 1486)


Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Bremischen Polizeigesetzes

Das Bremische Polizeigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 2001 (Brem.GBl. S.441; 2002, S. 47.205-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 Gesetzes vom 2. April 2019 (Brem.GBl. S.169) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsangabe wird wie folgt gefasst:

"Erster Teil :
Das Recht der Polizei

1. Abschnitt:
Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 1 Aufgaben der Polizei

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 4 Ermessen, Wahl der Mittel

§ 5 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen

§ 6 Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen

§ 7 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen

§ 8 Verantwortlichkeit nach anderen Vorschriften

§ 9 Legitimations- und Kennzeichnungspflicht

2. Abschnitt:
Allgemeine und besondere Befugnisse der Polizei

§ 10 Allgemeine Befugnisse

§ 11 Platzverweisung; Betretens- und Aufenthaltsverbot

§ 12 Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt

§ 13 Gewahrsam

§ 14 Richterliche Entscheidung

§ 15 Rechte bei Freiheitsentziehungen

§ 16 Dauer der Freiheitsentziehung

§ 17 Durchsuchung von Personen

§ 18 Durchsuchung von Sachen

§ 19 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

§ 20 Verfahren beim Betreten und bei der Durchsuchung von Wohnungen

§ 21 Sicherstellung

§ 22 Durchführung der Sicherstellung

§ 23 Verwertung, Einziehung, Vernichtung

§ 24 Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses

3. Abschnitt:
Allgemeine Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Unterabschnitt:
Datenerhebung

§ 25 Grundsätze

§ 26 Allgemeine Befugnisse

§ 27 Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen

§ 28 Kontrollstellen

§ 29 Erkennungsdienstliche Maßnahmen

§ 30 Vorladung

§ 31 Befragung und Auskunftspflicht

§ 32 Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie an besonders gefährdeten Objekten, Orten und Anlagen

§ 33 Datenverarbeitung durch den Einsatz körpernah getragener oder an polizeilich genutzten Fahrzeugen befestigter Aufnahmegeräte

§ 34 Datenerhebung innerhalb von polizeilich genutzten Räumen und Fahrzeugen

2. Unterabschnitt:
Besondere Mittel und Methoden der Datenerhebung

§ 35 Datenerhebung mit besonderen Mitteln und Methoden

§ 36 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung

§ 37 Schutz von Berufsgeheimnisträgern

§ 38 Parlamentarische Kontrolle; Berichtspflicht

§ 39 Polizeiliche Beobachtung

§ 40 Datenerhebung durch Observation

§ 41 Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel

§ 42 Telekommunikationsüberwachung und Eingriff in die Telekommunikation

§ 43 Verkehrsdatenerhebung, Nutzungsdatenerhebung und Standortermittlung

§ 44 Bestandsdatenerhebung

§ 45 Anordnung von Telekommunikationsmaßnahmen

§ 46 Datenerhebung durch Vertrauenspersonen

§ 47 Datenerhebung durch den Einsatz verdeckt ermittelnder Personen

§ 48 Datenabgleich

§ 49 Datenabgleich mit anderen Dateien

3. Unterabschnitt:
Weiterverarbeitung

§ 50 Datenweiterverarbeitung; Zweckbindung;

§ 51 Zweckänderung Weiterverarbeitung zu besonderen Zwecken

§ 52 Kennzeichnung

4. Unterabschnitt:
Datenübermittlung

§ 53 Allgemeine Voraussetzungen der Datenübermittlung

§ 54 Automatisiertes Abrufverfahren; Datenverbund

§ 55 Datenübermittlung im Inland und innerhalb der Europäischen Union

§ 56 Bereitstellung von Daten an Kontrollgremien

§ 57 Übermittlung von Daten durch nicht öffentliche Stellen an den Polizeivollzugsdienst

5. Unterabschnitt:
Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung

§ 58 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung

4. Abschnitt:
Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

1. Unterabschnitt:
Anwendungsbereich, Grundsätze der Datenverarbeitung

§ 59 Anwendungsbereich

§ 60 Grundsätze der Datenverarbeitung

§ 61 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

§ 62 Profiling; automatisierte Einzelentscheidung

§ 63 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung

§ 64 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

§ 65 Unterrichtung der betroffenen Person bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

2. Unterabschnitt:
Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen

§ 66 Allgemeine Voraussetzungen der Datenübermittlung an Drittstaaten und an internationale Organisationen

§ 67 Voraussetzungen der Datenübermittlung bei geeigneten Garantien

§ 68 Voraussetzungen der Datenübermittlung ohne geeignete Garantien

§ 69 Datenübermittlung an für Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder Strafvollstreckung zuständige Stellen in Drittstaaten

§ 70 Datenübermittlung an sonstige Stellen in Drittstaaten

3. Unterabschnitt:
Rechte der betroffenen Person

§ 71 Allgemeine Informationspflicht

§ 72 Unterrichtung betroffener Personen

§ 73 Auskunftsrecht

§ 74 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung

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