Regelwerk

Änderungstext

Viertes Hochschulreformgesetz
- Bremen -

Vom 20. Juni 2017
(Brem.GBl. Nr. 64 vom 22.06.2017 S. 263)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes

Das Bremische Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339-221-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 24. März 2016 (Brem.GBl. S. 203) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis Teil III wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe zu § 14 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 14a Rahmenkodex"

b) Nach der Angabe zu " Kapitel 2" wird folgende Angabe eingefügt:

"Abschnitt 1
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer "

c) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 16 Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen " § 16 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer"

d) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 18 Berufung von Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen " § 18 Ausschreibung von und Berufung auf Professuren und Juniorprofessuren"

e) Nach der Angabe zu § 18 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 18a Verfahren bei verbindlicher Zusage (tenure track) zur Übertragung einer unbefristeten Professur"

f) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 19 (weggefallen) " § 19 Nebentätigkeit der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer"

g) Nach der Angabe zu § 20 wird folgende Angabe eingefügt:

"Abschnitt 2
Personal des akademischen Mittelbaus "

h) Die Angaben zu § § 22 und 23 werden wie folgt gefasst:

alt neu
§ 22 Nebentätigkeit der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen

§ 23 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

" § 22 (weggefallen)

§ 23 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Ziel der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung"

i) Nach der Angabe zu § 23 werden die folgenden Angaben eingefügt:

" § 23a Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Dienstleistung

§ 23b Künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter"

j) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 24 Lehrkräfte für besondere Aufgaben § 24 Lektorinnen und Lektoren - Funktionen als lecturer (senior lecturer) oder researcher (senior researcher)"

k) Die Angabe zu § 24a

§ 24a Lektoren und Lektorinnen

wird gestrichen.

l) Nach der Angabe zu § 24 wird folgende Angabe eingefügt:

"Abschnitt 3
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und studentische Hilfskräfte"

m) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 26 Lehrbeauftragte " § 26 Lehrkräfte für besondere Aufgaben"

n) Nach der Angabe zu § 26 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 26a Lehrbeauftragte"

o) Nach der Angabe zu § 27 wird folgende Angabe eingefügt:

"Abschnitt 4
Lehrbefähigung und Lehrverpflichtung "

p) Die Angabe " Kapitel 3 - Sonstige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen" wird durch die Angabe "Kapitel 3 - Sonstige Bestimmungen" ersetzt.

q) Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 30 Sonstige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen " § 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung"

2. In § 4 Absatz 1 wird folgender Satz 5 angefügt:

"Sie tragen den berechtigten Interessen ihres Personals an guten Beschäftigungsbedingungen angemessen Rechnung."

3. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 werden die Wörter "der Rektor oder die Rektorin" durch "die Rektorin oder der Rektor" ersetzt.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion