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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Vom 3. September 2013
(BremGBl. Nr. 69 vom 12.09.2013 S. 482)


Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Oktober 1947 (SaBremR 1 00-a-1), die zuletzt durch Gesetz vom 17. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 354) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 129 Absatz 2 wird die Angabe "2 und 3" durch die Angabe "2 bis 4" ersetzt.

2. Nach Artikel 154 wird folgender Artikel 154a eingefügt:

"Artikel 154a

Abweichend von Artikel 82 Absatz 2 Satz 2 verändert sich die Höhe des Entgeltes der Abgeordneten vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2015 nicht. Bei der nächsten Veränderung wird die 2012 wirksam gewordene Festlegung des Entgeltes und die Einkommens- und Kostenentwicklung in der Freien Hansestadt Bremen im letzten dieser Veränderung vorausgehenden Jahr zugrunde gelegt."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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