Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Bremischen Gaststättenverordnung
- Bremen -
Vom 14. Juni 2012
(Brem.GBl. Nr. 18 vom 25.06.2012 S. 239)
Aufgrund des § 5 Absatz 3 und des § 6 des Bremischen Gaststättengesetzes vom 24. Februar 2009 (Brem.GBl. S. 45 - 711-b-1), das durch Artikel 11 des Gesetzes vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 535) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Senator für Inneres und Sport verordnet:
Die Bremische Gaststättenverordnung vom 13. März 2009 (Brem.GBl. S 64 - 711-b-2) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 werden das Komma und die Wörter "für Spielhallen" gestrichen.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Absatz 1 vorangestellt:
" (1) Die Sperrzeit für Spielhallen und für Wettvermittlungsstellen beginnt um 2.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr."
b) Die bisherigen Absätze 1 und 2 werden die Absätze 2 und 3.
3. § 7 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Im Wortlaut werden die Wörter "und am 1. Mai 2014 außer Kraft" gestrichen.
(Stand: 26.04.2021)
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