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Regelwerk

Änderungstext

Zweites Hochschulreformgesetz

Vom 22. Juni 2010
(Brem.GBl Nr. 33 vom 30.06.2010 S. 375)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Studentenwerksgesetzes

Das Studentenwerksgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2003 (Brem.GBl. S. 337-221-g-1) wird wie folgt geändert

1. § 1 Absatz 4 wird aufgehoben.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird das Wort "Studenten" durch das Wort "Studierenden" ersetzt.

b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

alt neu
  "(2) Das Studentenwerk kann seine Einrichtungen und Dienstleistungen seinen Bediensteten und den Bediensteten der Hochschulen gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellen, soweit die Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1 nicht beeinträchtigt werden. Soweit es dem Zweck des Studentenwerks dient und die Kostendeckung gewahrt ist, kann das Studentenwerk auch Leistungen für Dritte erbringen."

c) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern "Zweck der Aufgabe" die Wörter "gemäß § 11 des Bremischen Hochschulgesetzes" eingefügt, und das Wort "Studenten" wird durch das Wort "Studierenden" ersetzt.

bb) In Satz 2 wird das Wort "Studenten" durch

das Wort "Studierenden" ersetzt.

cc) In Satz 4 wird das Wort "Studentenwohnraumbewirtschaftung" durch das Wort "Wohnraumbewirtschaftung" und das Wort "Studenten" durch das Wort "Studierenden" ersetzt.

d) In Absatz 5 werden die Wörter "Aufgaben des Dienstvorgesetzten" durch das Wort "Dienstvorgesetztenaufgaben" ersetzt.

3. In § 4 werden nach den Wörtern "der Geschäftsführer" die Wörter "oder die Geschäftsführerin" angefügt.

4. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 Nummer 1 wird das Wort "Hochschullehrer" durch das Wort "Hochschullehrerschaft" ersetzt.

bb) In Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter "einem leitenden Beamten" durch die Wörter "einer leitenden Verwaltungskraft" ersetzt.

cc) In Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter "Vertretern der Studenten" durch das Wort "Studierenden" ersetzt.

dd) In Satz 1 Nummer 4 werden nach den Wörtern "einem Vertreter" die Wörter "oder einer Vertreterin" eingefügt

ee) In Satz 3 werden nach dem Wort "Rektoren" die Wörter "oder Rektorinnen" eingefügt

ff) In Satz 4 werden die Wörter "des Studentenrats der Studentenschaften" durch die Wörter "des Studierendenrats der Studierendenschaft" ersetzt.

b) In Absatz 2 werden nach den Wörtern "einen Vorsitzenden" die Wörter "oder eine Vorsitzende" eingefügt und die Wörter "dessen Stellvertreter" durch die Wörter "dessen oder deren Stellvertreter oder Stellvertreterin" ersetzt.

c) In Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 wird das Wort "Studentenschaft" durch das Wort "Studierendenschaft" ersetzt.

d) Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern "Der Geschäftsführer" die Wörter "oder die Geschäftsführerin" eingefügt

bb) In Satz 2 werden nach dem Wort "Er" die Wörter "oder sie" und nach den Wörtern "dem stellvertretenden Geschäftsführer" die Wörter "oder der stellvertretenden Geschäftsführerin" eingefügt.

5. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern "des Geschäftsführers" die Wörter "oder der Geschäftsführerin" eingefügt und die Wörter "des stellvertretenden Geschäftsführers" durch die Wörter "seiner oder ihrer Stellvertretung" ersetzt.

b) Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aa) Die Wörter "dem Geschäftsführer" werden durch die Wörter "der Geschäftsführung nach Nummer 1" ersetzt.

bb) Die Angabe " § 123 Beamtenrechtsrahmengesetz" wird durch die Angabe " §§ 14 und 15 Beamtenstatusgesetz" ersetzt.

cc) Nach dem Wort "Beamten" werden die Wörter "und Beamtinnen" eingefügt.

dd) Die Wörter "des höheren Dienstes" durch die Wörter "der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt" ersetzt.

c) In Satz 1 Nummer 4 und 7 werden nach den Wörtern "des Geschäftsführers" jeweils die Wörter "oder der Geschäftsführerin" eingefügt.

d) In Satz 1 Nummer 5 werden nach den Wörtern "einen Wirtschaftsprüfer" die Wörter "oder eine Wirtschaftsprüferin" eingefügt.

6. § 7 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "der Vorsitzende" durch die Wörter "der oder die Vorsitzende" ersetzt und die Wörter "sein Stellvertreter" durch die Wörter "die Stellvertretung" ersetzt.

bb) In Satz 3 werden nach den Wörtern "des Vorsitzenden" die Wörter "oder der Vorsitzenden" eingefügt.

b) In Absatz 2 Satz 1 und 3 werden nach den Wörtern "der Geschäftsführer" jeweils die Wörter "oder die Geschäftsführerin" eingefügt.

c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern "der Geschäftsführer" die Wörter "oder die Geschäftsführerin" eingefügt.

bb) In Satz 2 werden nach dem Wort "Er" die Wörter "oder sie" eingefügt und die Wörter "seinen Maßnahmen" durch die Wörter "den getroffenen Maßnahmen" ersetzt.

7. § 8 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Geschäftsführer" die Wörter "oder Geschäftsführerin" eingefügt.

b) In Absatz 1 werden nach den Wörtern "Der Geschäftsführer" die Wörter "oder die Geschäftsführerin" eingefügt und die Wörter "der stellvertretende Geschäftsführer" durch die Wörter "die Stellvertretung" ersetzt.

c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

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