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Änderungstext
Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit in der Stadtgemeinde Bremerhaven
Vom 30. September 2009
(GBl Nr. 58 vom 16.11.2009 S. 451)
Aufgrund des § 49 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 des Bremischen Polizeigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 441 - 205-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 24. Februar 2009 (Brem.GBl. S. 45) geändert worden ist, wird für die Stadtgemeinde Bremerhaven mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung verordnet:
Die Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit in der Stadtgemeinde Bremerhaven vom 21. Oktober 1991 (Brem.GBl. S. 406), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Oktober 2001 (Brem.GBl. S. 371), wird wie folgt geändert:
1. nach § 9 wird folgender § 10 eingefügt:
" § 10 Fluglaternen
Das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern (insbesondere Flug- und Himmelslaternen), die mittels mitgeführter fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe erwärmt werden, ist verboten."
2. Die bisherigen §§ 10, 11 und 12 werden neue §§ 11, 12 und 13.
3. .In § 11 Absatz 1 wird nach Nummer 10 folgende Nummer 11 angefügt:
"11. entgegen § 10 einen ballonartigen Leuchtkörper aufsteigen lässt."
Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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