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Änderungstext
Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesmediengesetzes
- Baden-Württemberg -
Vom 20. November 2023
(GBl. Nr. 20 vom 24.11.2023 S. 417)
Der Landtag hat am 8. November 2023 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag
Dem in der Zeit vom 9. bis 16. Mai 2023 unterzeichneten Vierten Medienänderungsstaatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes
In § 54 Absatz 2 des Landesmediengesetzes vom 19. Juli 1999 (GBl. S.273, ber. S.387), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GBl. S. 622) geändert worden ist, wird die Angabe "2023" durch die Angabe "2028" ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten, Bekanntmachung
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Für den Fall, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos wird, ist dies im Gesetzblatt bekannt zu geben.
ID 232408
ENDE |
(Stand: 05.03.2024)
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