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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
- Baden-Württemberg -

Vom 15. Oktober 2020
(GBl. Nr. 37 vom 23.10.2020 S. 907)



Der Landtag hat am 14. Oktober 2020 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Das Finanzausgleichsgesetz in der Fassung vom 1. Januar 2000 (GBl. S. 14), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2019 (GBl. 593, 595) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) In § 11 wird die Angabe " § 14" durch die Angabe " § 17" ersetzt.

b) Die Angabe "H. Kindergartenlastenausgleich" wird durch die Angabe "H. Kinderbetreuung" ersetzt.

c) In § 29b wird das Wort "Kindergartenfinanzierung" durch das Wort "Kindergartenförderung" ersetzt.

d) Nach § 29b werden die Wörter " § 29c Förderung der Kleinkindbetreuung" eingefügt.

2. § 1 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
1. 23 Prozent des Landesanteils an der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens (Gewerbesteuerumlage) abzüglich eines Betrags von 780,6 Millionen Euro im Jahr 2019, 829,5 Millionen Euro im Jahr 2020, 833,2 Millionen Euro im Jahr 2021, 815,3 Millionen Euro im Jahr 2022 und 904,4 Millionen Euro ab dem Jahr 2023 "1. 23 Prozent des Landesanteils an der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens (Gewerbesteuerumlage) zuzüglich eines Betrags von 186,5 Millionen Euro im Jahr 2020, abzüglich eines Betrags von 833,2 Millionen Euro im Jahr 2021, 785,3 Millionen Euro im Jahr 2022, 874,4 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 sowie 904,4 Millionen Euro ab dem Jahr 2025; vom Landesanteil an der Umsatzsteuer werden die Zuweisungen des Landes nach § 29a und die Mehreinnahmen des Landes aus der Änderung der Umsatzsteuerverteilung, die zur Finanzierung der Betriebskosten der Kleinkindbetreuung zu verwenden sind, abgesetzt,"

3. § 1b wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden die Wörter "im Jahr 2019 zu 81,02 Prozent, " gestrichen und die Angabe "81,00 Prozent" durch die Angabe "81,05 Prozent" sowie die Angabe "80,76 Prozent" durch die Angabe "80,81 Prozent" ersetzt.

b) In Nummer 2 werden die Wörter "im Jahr 2019 zu 18,98 Prozent, " gestrichen und die Angabe "19,00 Prozent" durch die Angabe "18,95 Prozent" sowie die Angabe "19,24 Prozent" durch die Angabe "19,19 Prozent" ersetzt.

4. § 11 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a) Nach Satz 3 werden folgende Sätze eingefügt:

"Die Zuweisungen nach Satz 2 werden im Jahr 2020 einmalig um 3,268 Millionen Euro erhöht. Ab dem Jahr 2021 werden die sich aus Satz 2 in Verbindung mit Satz 3 ergebenden Zuweisungen um 9,938 Millionen Euro erhöht. Die Dynamisierung für die Jahre ab 2022 umfasst auch den Erhöhungsbetrag nach Satz 5."

b) Der neue Satz 7 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Der Zuweisungsbetrag wird auf die einzelnen Stadt- und Landkreise wie folgt aufgeteilt:
Kreis Prozent
Stuttgart, Stadtkreis 3,308
Böblingen 3,212
Esslingen 3,093
Göppingen 2,172
Ludwigsburg 3,127
Rems-Murr-Kreis 3,123
Heilbronn, Stadtkreis 0,751
Heilbronn, Landkreis 2,892
Hohenlohekreis 1,665
Schwäbisch Hall 3,041
Main-Tauber-Kreis 2,346
Heidenheim 1,361
Ostalbkreis 3,140
Baden-Baden, Stadtkreis 0,368
Karlsruhe, Stadtkreis 0,720
Karlsruhe, Landkreis 3,957
Rastatt 2,275
Heidelberg, Stadtkreis 0,509
Mannheim, Stadtkreis 1,930
Neckar-Odenwald-Kreis 2,428
Rhein-Neckar-Kreis 4,373
Pforzheim, Stadtkreis 0,400
Calw 1,776
Enzkreis 1,985
Freudenstadt 1,829
Freiburg, Stadtkreis 0,633
Breisgau-Hochschwarzwald 3,864
Emmendingen 2,063
Ortenaukreis 4,713
Rottweil 1,937
Schwarzwald-Baar-Kreis 2,355
Tuttlingen 1,712
Konstanz 2,187
Lörrach 2,174
Waldshut 2,315
Reutlingen 2,598
Tübingen 1,826
Zollernalbkreis 2,235
Ulm, Stadtkreis 0,520
Alb-Donau-Kreis 2,850
Biberach 2,367
Bodenseekreis 2,055
Ravensburg 3,618
Sigmaringen 2,197
Summe 100,000.
"Der Zuweisungsbetrag wird auf die einzelnen Stadt- und Landkreise wie folgt aufgeteilt:
Kreis Prozent
Stuttgart, Stadtkreis 3,330

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