Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Änderung der Verordnung der Landesregierung
über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Baden-Württemberg -
Vom 20. November 2014
(GVBl. Nr. 24 vom 23.12.2014 S. 781)
Es wird verordnet auf Grund von
Artikel 1
Änderung der Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
§ 4 der Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 2. Februar 1990 (GBl. S. 75, ber. S. 268), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 8. Juli 2014 (GBl. S. 341, 342), wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1 Nummer 45
dem Luftverkehrsgesetz,
wird aufgehoben.
2. Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 4 wird das Wort ≫und≪ durch ein Komma ersetzt.
b) In Nummer 5 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
c) Es werden folgende Nummern 6 und 7 angefügt:
6. dem Luftverkehrsgesetz und
7. dem Personenbeförderungsgesetz, soweit die Regierungspräsidien für den Vollzug der verletzten Vorschrift zuständig sind."
Artikel 2
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits eingeleitete Verwaltungsverfahren sind von der vor diesem Zeitpunkt zuständigen Behörde zu Ende zu führen.
(Stand: 26.04.2021)
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