Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung
- Baden-Württemberg -

Vom 14. Februar 2006
(GBl. Nr. 2 vom 17.02.2006 S. 20)


Der Landtag hat am 1. Februar 2006 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2005 (GBl. S.705), wird wie folgt geändert:

1. § 78 wird folgender Absatz 4 angefügt:

≫(4) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.≪

2. § 144 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) Der Punkt am Ende der Aufzählung wird durch ein Komma ersetzt.

b) Es wird folgende Nummer 26 angefügt:

≫26. des Verfahrens der Einwerbung und Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlicher Zuwendungen.≪

Artikel 2
Änderung der Landkreisordnung

Die Landkreisordnung in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 289), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juli 2005 (GBl. S.578), wird wie folgt geändert:

§ 60 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 9 wird das Wort ≫und≪ durch ein Komma ersetzt.

b) In Nummer 10 wird der Punkt am Ende der Aufzählung durch das Wort ≫und≪ ersetzt.

c) Es wird folgende Nummer 11 angefügt:

≫11. des Verfahrens der Einwerbung und Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlicher Zuwendungen.≪

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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