Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Zweites Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes
- Berlin -
Vom 5. Juli 2022
(GVBl. Nr. 37 vom 16.07.2022 S. 454)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landesmindestlohngesetzes
Das Landesmindestlohngesetz vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 922), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2020 (GVBl. S. 275) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 7 wird folgender Absatz 3 angefügt:
"(3) Absatz 1 findet bei der Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch keine Anwendung."
2. In § 9 Absatz 1 wird die Angabe "12,50 Euro" durch die Angabe "13,00 Euro" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
ID 221478
ENDE |
(Stand: 05.03.2024)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion