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Änderungstext
Achte Verordnung zur Änderung der Umweltschutzgebührenordnung
- Berlin -
Vom 1. Februar 2022
(GVBl. Nr. 10 vom 17.02.2022 S. 56)
Auf Grund des § 6 Absatz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juni 2019 (GVBl. S. 284) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Die Umweltschutzgebührenordnung vom 11. November 2008 (GVBl. S. 417), die zuletzt durch Verordnung vom 6. Oktober 2020 (GVBl. S. 834) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 2 Nummer 1 wird das Wort "gleichartige" durch das Wort "gleichartig" ersetzt.
2. Die Anlage wird wie folgt geändert:
a) Tarifstelle 2140 wird wie folgt gefasst:
Alt:
Tarifstelle | Gegenstand | Gebühr EUR |
"2140 | Erteilung einer Ausnahme nach § 21 der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) | 325 - 9.350". |
Neu:
Tarifstelle | Gegenstand | Gebühr EUR |
"2140 | Zulassung einer Ausnahme nach § 23 der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) | 325 - 9 350". |
b) Die Tarifstellen 4000 bis 4007
Tarifstelle | Gegenstand | Gebühr EUR |
4000 | Bereitstellung und Auswertung eines Dosisfilms | 4,30 |
4001 | a) Bereitstellung und Auswertung eines Thermolumineszenz-Photonen-Dosimeters | 7 |
b) Bereitstellung und Auswertung eines Thermolumineszenz-Sonderdosimeters | 5 - 7 | |
Anmerkung zu a und b: Zusätzlich werden die Anschaffungskosten eines Thermolumineszenz-Detektors geltend gemacht. |
||
c) Bereitstellung und Auswertung eines Beta-Dosimeters | 6 - 10 | |
Anmerkung: Zusätzlich werden gegebenenfalls die Anschaffungskosten eines Edelstahlrings geltend gemacht. Die Kosten für einen nicht wieder verwendbaren Sondenträger sind mit der Gebühr abgegolten. |
||
4002 | Auswertung eines Albedodosimeters
Daneben wird die Leihgebühr oder werden die Anschaffungskosten für die Überlassung erhoben: |
8 |
Leihgebühr für ein Albedodosimeter je Leihvorgang | 10 | |
4003 | Bereitstellung und Auswertung eines OSL-Dosimeters | 4,30 |
4004 | Bereitstellung eines elektronischen Dosimeters (Dosimeter bleibt Eigentum der Messstelle) Anmerkungen zu den Tarifstellen 4000 bis 4004
|
100 - 150 |
4005 | Sonderauswertungen | 22 - 88 |
4006 | Auskünfte aus der Personendosisdatenbank | nach Zeitaufwand |
4007 | Mehrfertigungen von Ergebnismitteilungen der Personendosimetrie | je Seite 0,51 |
werden aufgehoben. Tarifstelle 4032 wird wie folgt gefasst:
Alt:
Tarifstelle | Gegenstand | Gebühr EUR |
"4032 | Bestimmung einer Dosis, Dosisleistung oder Ortsdosisleistung mit der Sonde eines passiven Dosimeters |
(Stand: 01.03.2022)
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