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Viertes Gesetz zur Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes
Vom 7. Juli 2016
(GVBl. Nr. 19 vom 21.07.2016 S. 434)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes
In § 17 Absatz 5 Satz 2 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom 15. Oktober 1999 (GVBl. S. 561), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. Mai 2016 (GVBl. S. 282) geändert worden ist, werden nach den Wörtern "zugänglich zu machen" die Wörter "und im Internet zu veröffentlichen" angefügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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