Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Umweltschutzgebührenordnung

Vom 12. März 2008
(GVBl. Nr. 6 vom 20.03.2008 S. 75)



Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), das zuletzt durch Gesetz vom 6. Juli 2006 (GVBl. S. 713) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel I

Das Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 1 Abs.1) der Umweltschutzgebührenordnung vom 1. Juli 1988 (GVBl. S. 1132), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Juli 2007 (GVBl. S. 274), wird wie folgt geändert:

1. Nach Tarifstelle 1030 wird folgende neue Tarifstelle 1040 eingefügt:

"1040 Schriftliche Auskunft über umweltrechtliche Anforderungen aus den in § 1 Abs. 1 genannten Bereichen an genehmigungsfreie Bauvorhaben

je angefangene halbe Arbeitsstunde

 
  a) des höheren Dienstes 37
  b) des gehobenen Dienstes 29
  c) des mittleren und einfachen Dienstes 24".

2. Die Tarifstellen 2120, 2121 und 2122 werden durch die folgende Tarifstelle 2120 ersetzt:

alt neu
 
2120 Befreiung von den erweiterten Pflichten nach § 18 Abs. 2 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 115 - 1.785
2121 Zulassung von Ausnahmen nach § 9 Abs. 6 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 165 - 275
2122 Prüfung des Sicherheitsberichtes gemäß § 13 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 120 - 2.400
  c) Durchführung einer Vor-Ort-Inspektion nach § 16 der Störfall-Verordnung einschließlich Berichterstellung und Festlegung von Folgemaßnahmen 260 - 1.250
"
2120 Amtshandlungen nach der Störfall-Verordnung (12. BImschV)  
  a) Zulassung von Ausnahmen nach § 9 Abs. 6 der Störfall-Verordnung 165 - 275
  b) Prüfung des Sicherheitsberichts nach § 13 der Störfall-Verordnung 120 - 2.400
  c) Durchführung einer Vor-Ort-Inspektion nach § 16 der Störfall-Verordnung einschließlich Berichterstellung und Festlegung von Folgemaßnahmen 260 - 1.250

".

3. Die Tarifstelle 3040 wird wie folgt gefasst:

alt neu
3040 Benutzung der öffentlichen Bauabfallentsorgung gemäß § 5 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin  
  a) Transport per Schiff pro Tonne 2
  b) Transport per LKW pro Tonne 4
"
3040 Benutzung der öffentlichen Bauabfallentsorgung gemäß § 5 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin  
  a) Anlieferung an der Annahmestelle im Westhafen pro Tonne 10
  b) Direktanlieferung an den Deponien Deetz, Schöneiche Vorketzin oder der MVa Ruhleben pro Tonne 6

".

4. Die Anmerkung zu Tarifstelle 5015, erster Teilstrich, wird wie folgt gefasst:

alt neu
Die Gebühren nach Nummer 1 und 2 vermindern sich bei Grundwasserabsenkungen für Baumaßnahmen und bei Oberflächengewässerbenutzungen zur Verwendung als Kühlwasser auf 15 v. H. "Bei Grundwasserabsenkungen für Baumaßnahmen und bei Oberflächengewässerbenutzungen zur Verwendung als Kühlwasser reduzieren sich die Gebühren nach Nummer 1 auf 15 v.H."

5. Die Tarifstelle 5023 wird wie folgt gefasst:

alt neu
5023 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 9a des Wasserhaushaltsgesetzes 25 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 5015 oder 5021
  mindestens 50
"
5023 Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 9a des Wasserhaushaltsgesetzes 25 v.H. der Gebühr nach Tarifstelle 5015, 5016 oder 5021
  mindestens 50

".

6. Nach Tarifstelle 5071 wird folgende neue Tarifstelle 5072 eingefügt:

"5072

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion