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Änderungstext
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Umweltschutzgebührenordnung
Vom 12. März 2008
(GVBl. Nr. 6 vom 20.03.2008 S. 75)
Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), das zuletzt durch Gesetz vom 6. Juli 2006 (GVBl. S. 713) geändert worden ist, wird verordnet:
Das Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 1 Abs.1) der Umweltschutzgebührenordnung vom 1. Juli 1988 (GVBl. S. 1132), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Juli 2007 (GVBl. S. 274), wird wie folgt geändert:
1. Nach Tarifstelle 1030 wird folgende neue Tarifstelle 1040 eingefügt:
"1040 | Schriftliche Auskunft über umweltrechtliche Anforderungen aus den in § 1 Abs. 1 genannten Bereichen an genehmigungsfreie Bauvorhaben
je angefangene halbe Arbeitsstunde |
|
a) des höheren Dienstes | 37 | |
b) des gehobenen Dienstes | 29 | |
c) des mittleren und einfachen Dienstes | 24". |
2. Die Tarifstellen 2120, 2121 und 2122 werden durch die folgende Tarifstelle 2120 ersetzt:
alt | neu | ||||||||||||||||||||||||
|
"
". |
3. Die Tarifstelle 3040 wird wie folgt gefasst:
alt | neu | ||||||||||||||||||
|
"
". |
4. Die Anmerkung zu Tarifstelle 5015, erster Teilstrich, wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Die Gebühren nach Nummer 1 und 2 vermindern sich bei Grundwasserabsenkungen für Baumaßnahmen und bei Oberflächengewässerbenutzungen zur Verwendung als Kühlwasser auf 15 v. H. | "Bei Grundwasserabsenkungen für Baumaßnahmen und bei Oberflächengewässerbenutzungen zur Verwendung als Kühlwasser reduzieren sich die Gebühren nach Nummer 1 auf 15 v.H." |
5. Die Tarifstelle 5023 wird wie folgt gefasst:
alt | neu | ||||||||||||
|
"
". |
6. Nach Tarifstelle 5071 wird folgende neue Tarifstelle 5072 eingefügt:
"5072 |
(Stand: 26.04.2021)
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