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Regelwerk
Änderungstext

Zweites Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg
- Brandenburg -

Vom 15. Oktober 2018
(GVBl. I Nr. 23 vom 15.10.2018)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

§ 125 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl. I Nr. 22 S. 22) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

"(2) Landkreise, die Teile des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden umfassen, können nach Beschluss des Kreistages einen zweisprachigen Namen in deutscher und niedersorbischer Sprache tragen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Kreistages."

2. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

Artikel 2
Änderung des Sorben/Wenden-Gesetzes

(nicht dargestellt)

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 2 Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2018 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2019 in Kraft.

ID 181668

ENDE

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