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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung
- Bayern -
Vom 12. Oktober 2021
(GVBl. Nr. 20 vom 29.10.2021 S. 600)
Auf Grund
In § 47b der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), die zuletzt durch Verordnung vom 20. Juli 2021 (GVBl. S. 498) geändert worden ist, wird nach dem Wort "Lockdown-Hilfe" das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort "Corona-Härtefallhilfe" werden die Wörter "und des Corona-Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am 30. Oktober 2021 in Kraft.
ID: 212297
ENDE |
(Stand: 04.11.2021)
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