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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung
- Bayern -

Vom 12. April 2021
(GVOBl. Nr. 8 vom 30.04.2021 S. 263)



Auf Grund

verordnet das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:

§ 1

In § 47b der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), die zuletzt durch § 11 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) und durch Verordnung vom 22. Dezember 2020 (GVBl. S. 690) geändert worden ist, wird nach dem Wort "Corona-Pandemie" das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort "Lockdown-Hilfe" werden die Wörter "und der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe" eingefügt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.

ID 210901

ENDE

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(Stand: 03.05.2021)

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