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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung
-Bayern-
vom 8. Dezember 2015
(GVBl. Nr. 16 vom 15.12.2015 S. 438)
Auf Grund
verordnet die Bayerische Staatsregierung:
Die Zuständigkeitsverordnung ( ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V) wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 85 folgende Angabe eingefügt:
" § 85a IMI-Koordination".
2. § 37 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter "Satz 1 und Abs." durch das Wort "und" ersetzt.
b) Die Abs. 7 bis 9 werden durch folgenden Abs. 7 ersetzt:
alt | neu |
(7) Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern sind neben den Gemeinden zuständige Behörden im Sinn von § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 15 Abs. 1 GewO. 2Sie unterrichten die Gemeinden unverzüglich über sämtliche bei ihnen eingegangene Daten der Gewerbeanzeigen.
(8) Die Industrie- und Handelskammern sind zuständige Behörde im Sinn des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO für die Erteilung der Erlaubnis an Finanz anlagenvermittler sowie für die Ausführung der nach § 34g GewO ergangenen Rechtsverordnungen. (9) Die Industrie- und Handelskammern sind ferner neben den Kreisverwaltungsbehörden zuständige öffentliche Stelle im Sinn von §§ 11b, 13a bis 13c sowie 29 und 46 Abs. 3 GewO, soweit sich diese Vorschriften auf Gewerbetreibende bezieht, die den Vorschriften der §§ 34d, 34e und 34f GewO unterliegen. |
"(7) Die Industrie- und Handelskammern sind zuständig
Satz 1 Nr. 1 gilt für die Handwerkskammern entsprechend." |
3. Nach § 85 wird folgender § 85a eingefügt:
" § 85a
IMI-Koordination
Die Regierung der Oberpfalz nimmt für Bayern die Aufgaben des Koordinators für das elektronische Binnenmarktinformationssystem IMI im Anwendungsbereich der Richtlinien 2005/36/EG und 2011/24/EU wahr."
4. In § 89 wird nach Nr. 12 folgende Nr. 13 eingefügt:
"13. § 7 des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes, soweit der Vollzug des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes durch die Länder erfolgt,".
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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