Regelwerk, Allgemeines

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- Inhalt -

Erster Teil
Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Erster Abschnitt
Vereine

  Art. 1 (aufgehoben)

  Art. 2 Vereine, deren Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht

  Art. 3 Altrechtliche anerkannte Vereine

  Art. 4 Sonstige altrechtliche Vereinigungen

Zweiter Abschnitt
Bierlieferungsvertrag

  Art. 5 Vertragsinhalt

  Art. 6 Bestellung einer Sicherungshypothek

Dritter Abschnitt
Leibgedingsvertrag

  Art. 7 Anzuwendende Vorschriften

  Art. 8 Ort der Leistung

  Art. 9 Art der Leistung

  Art. 10 Zeit der Leistung

  Art. 11 Grundstückslasten

  Art. 12 Wohnungsrecht

  Art. 13 Aufnahme anderer Personen

  Art. 14 Verpflegung

  Art. 15 Beerdigungskosten

  Art. 16 Dingliche Sicherung

  Art. 17 Leistungsstörungen

  Art. 18 Geldrente

  Art. 19 Störung der Beziehungen durch den Berechtigten

  Art. 20 Störung der Beziehungen durch den Verpflichteten

  Art. 21 Veräußerung des Grundstücks

  Art. 22 Mehrere Berechtigte

  Art. 23 Ersatz von Verwendungen

Vierter Abschnitt
Schuldverschreibungen des Freistaates Bayern und anderer ihm angehörender juristischer Personen des öffentlichen Rechts

  Art. 24 Antragsberechtigung

  Art. 25 Antragsvoraussetzungen

  Art. 26 Legitimationswirkung

  Art. 27 Wirksamkeit der Übertragung

  Art. 28 Entsprechende Anwendung von Vorschriften, Aufgebot

Fuenfter Abschnitt
Inhaberpapiere

  Art. 29 Bekanntmachung des Verlustes

  Art. 30 (aufgehoben)

Sechster Abschnitt
Öffentliche Sparkassen

  Art. 31 Spareinlagen

  Art. 32 Legitimationswirkung der Sparurkunde

  Art. 33 Kraftloserklärung einer Sparurkunde

  Art. 34 Inhalt des Antrags, Glaubhaftmachung

  Art. 35 Anordnung des Aufgebots

  Art. 36 Inhalt des Aufgebots, Anmeldungsfrist

  Art. 37 Bekanntmachung des Aufgebots

  Art. 38 Anmeldung der Rechte

  Art. 39 Kraftloserklärung

  Art. 40 Ausstellung einer neuen Urkunde

  Art. 41 Rechtsbehelfe

  Art. 42 Kosten

Siebter Abschnitt
Nachbarrecht

  Art. 43 Fensterrecht

  Art. 44 Balkone und ähnliche Anlagen

  Art. 45 Besondere Vorschriften für Fenster, Balkone und ähnliche Anlagen

  Art. 46 Erhöhung einer Kommunmauer

  Art. 46a Überbau durch Wärmedämmung

  Art. 46b Hammerschlags- und Leiterrecht

  Art. 47 Grenzabstand von Pflanzen

  Art. 48 Grenzabstand bei landwirtschaftlichen Grundstücken

  Art. 49 Messung des Grenzabstands

  Art. 50 Ausnahmen vom Grenzabstand

  Art. 51 Ältere Gewächse und Waldungen

  Art. 52 Verjährung der nachbarrechtlichen Ansprüche

  Art. 53 Erlöschen von Anwenderechten

  Art. 54 Ausschluß von privatrechtlichen Ansprüchen bei Verkehrsunternehmen

Achter Abschnitt
Buchungsfreie Grundstücke und altrechtliche Grunddienstbarkeiten

  Art. 55 Übertragung des Eigentums an buchungsfreien Grundstücken

  Art. 56 Dienstbarkeiten an buchungsfreien Grundstücken

  Art. 57 Aufhebung und Erlöschen altrechtlicher Grunddienstbarkeiten

  Art. 58 Ausschluß des Berechtigten bei altrechtlichen Grunddienstbarkeiten

  Art. 59 Aufgebotsverfahren

  Art. 60 Erneutes Aufgebotsverfahren

Neunter Abschnitt
Sonstige sachenrechtliche Vorschriften

  Art. 61 Fundbehörden und fundrechtliches Verfahren

  Art. 62 Stockwerkseigentum

  Art. 63 Ablösung einer Reallast

  Art. 64 Ablösungssumme bei subjektiv-dinglichen Rechten

  Art. 65 Bekanntmachung der Satzung einer Kreditanstalt

  Art. 66 Lösungsanspruch der öffentlichen Pfandleihanstalten

Zehnter Abschnitt
Familien- und erbrechtliche Vorschriften, Vollziehung von Auflagen

  Art. 67 (aufgehoben)

  Art. 68 Festsetzung des Ertragswerts eines Landguts

  Art. 69 Vollziehung von Auflagen

Elfter Abschnitt
Öffentlich-rechtliche Ansprüche

  Art. 70 Haftung des Grundstücks

  Art. 71 Erlöschen

Zwoelfter Abschnitt
Unschädlichkeitszeugnis

Art. 72 Unschädlichkeitszeugnis

Art. 73 Verfahren

Art. 74 Kosten

Zweiter Teil
Schlussvorschriften

Art. 75 Verweisungen in anderen Vorschriften

  Art. 76 Sonstige Übergangsvorschriften

Art. 77 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze sowie zur Änderung weiterer landesrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2002

  Art. 78 Aufrechterhaltung eingetretener Rechtswirkungen

  Art. 79 Inkrafttreten