Regelwerk, Allgemeines, Finanzwesen

Kreditwesengesetz
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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen sowie Finanzunternehmen

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 1a Geltung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, (EG) Nr. 1060/2009, (EU) 2015/534 und (EU) 2017/2402 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute

§ 1b Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen

§ 2 Ausnahmen

§ 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören

§ 2b Rechtsform

§ 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 2e Ausnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 2f Zulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 2g Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 3 Verbotene Geschäfte

§ 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 5 Elektronische Übermittlung von Verwaltungsakten; Verordnungsermächtigung

§ 6 Aufgaben

§ 6a Besondere Aufgaben

§ 6b Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung

§ 6c Zusätzliche Eigenmittelanforderungen

§ 6d Eigenmittelempfehlung

§ 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank

§ 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission

§ 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

§ 7c (aufgehoben)

§ 7d Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken

§ 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen

§ 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis

§ 8b (aufgehoben)

§ 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute

§ 8d (aufgehoben)

§ 8e Aufsichtskollegien

§ 8f Zusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen

§ 8g Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören

§ 8h Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden

§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Zweiter Abschnitt
Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften

1. Eigenmittel und Liquidität

§ 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung

§ 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung

§ 10b Verhältnis der Kapitalpufferanforderungen zu anderen Kapitalanforderungen und zur Eigenmittelempfehlung

§ 10c Kapitalerhaltungspuffer

§ 10d Antizyklischer Kapitalpuffer

§ 10e Kapitalpuffer für systemische Risiken

§ 10f Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute

§ 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute

§ 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute

§ 10i Kombinierte Kapitalpufferanforderung

§ 10j Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote

§ 11 Liquidität

§ 12 Potentiell systemrelevante Institute

§ 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen

2. Kreditgeschäft

§ 13 Großkredite; Verordnungsermächtigung

§ 13a (aufgehoben)

§ 13b (aufgehoben)

§ 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen

§ 13d (aufgehoben)

§ 14 Millionenkredite

§ 15 Organkredite

§ 16 (aufgehoben)

§ 17 Haftungsbestimmung

§ 18 Kreditunterlagen

§ 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung

§ 19 Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18

§ 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14

§ 20a (aufgehoben)

§ 20b (aufgehoben)

§ 20c (aufgehoben)

§ 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18

§ 22 Verordnungsermächtigung für Millionenkredite

2a. Refinanzierungsregister

§ 22a Registerführendes Unternehmen

§ 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte

§ 22c Refinanzierungsmittler

§ 22d Refinanzierungsregister

§ 22e Bestellung des Verwalters

§ 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt

§ 22g Aufgaben des Verwalters

§ 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen

§ 22i Vergütung des Verwalters

§ 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister

§ 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung

§ 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters

§ 22n Rechtsstellung des Sachwalters

§ 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr

3. Kundenrechte

§ 22p (aufgehoben)

4. Werbung und Hinweispflichten der Institute

§ 23 Werbung

§ 23a Sicherungseinrichtung

5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding-Gesellschaften, der gemischten Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Holdinggesellschaften

§ 24 Anzeigen

§ 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen

§ 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen

§ 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit und zur Liquiditätssteuerung, Refinanzierungspläne; Verordnungsermächtigung

§ 25a Besondere organisatorische Pflichten; Verordnungsermächtigung

§ 25b Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung

§ 25c Geschäftsleiter

§ 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan

§ 25e Anforderungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern

5a.
Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute

§ 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 25g Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr

§ 25h Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 25i Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-Geld

§ 25j Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung

§ 25k Verstärkte Sorgfaltspflichten

§ 25l Geldwäscherechtliche Pflichten für Finanzholding-Gesellschaften

§ 25m Verbotene Geschäfte

§ 25n (aufgehoben)

5b. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen

§ 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten

5c. Offenlegung

§ 26a Offenlegung durch die Institute

5d. Besondere Pflichten bei Kryptoverwahrung

§ 26b Vermögenstrennung

6. Prüfung und Prüferbestellung

§ 27 (aufgehoben)

§ 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen

§ 29 Besondere Pflichten des Prüfers

§ 30 Bestimmung von Prüfungsinhalten

7. Befreiungen

§ 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung

Dritter Abschnitt
Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute

1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb

§ 32 Erlaubnis

§ 33 Versagung der Erlaubnis

§ 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union

§ 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall

§ 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 36 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans

§ 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen

§ 37 Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte

§ 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung

2. Bezeichnungsschutz

§ 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"

§ 40 Bezeichnung "Sparkasse"

§ 41 Ausnahmen

§ 42 Entscheidung der Bundesanstalt

§ 43 Registervorschriften

3. Auskünfte und Prüfungen

§ 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und anderen Unternehmen

§ 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen

§ 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen

§ 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen

4. Maßnahmen in besonderen Fällen

§ 45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität

§ 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 45c Sonderbeauftragter

§ 46 Maßnahmen bei Gefahr

§ 46a Untersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings

§ 46b Insolvenzantrag

§ 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen

§ 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen

§ 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge

§ 46g Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs

§ 46h Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs

§ 46i Zuordnung verwahrter Kryptowerte; Kosten der Aussonderung

§ 47 Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014

§ 47a (aufgehoben)

§ 47b (aufgehoben)

§ 47c (aufgehoben)

§ 47d (aufgehoben)

§ 47e (aufgehoben)

§ 47f (aufgehoben)

§ 47g (aufgehoben)

§ 47h (aufgehoben)

§ 47i (aufgehoben)

§ 47j (aufgehoben)

§ 48 Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/2402

4a. Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems

§ 48a (aufgehoben)

§ 48b (aufgehoben)

§ 48c (aufgehoben)

§ 48d (aufgehoben)

§ 48e (aufgehoben)

§ 48f (aufgehoben)

§ 48g (aufgehoben)

§ 48h (aufgehoben)

§ 48i (aufgehoben)

§ 48j (aufgehoben)

§ 48k (aufgehoben)

§ 48l (aufgehoben)

§ 48m (aufgehoben)

§ 48n (aufgehoben)

§ 48o (aufgehoben)

§ 48p (aufgehoben)

§ 48q (aufgehoben)

§ 48r (aufgehoben)

§ 48s (aufgehoben)

§ 48t Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller oder systemischer Risiken

§ 48u Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung

5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten

§ 49 Sofortige Vollziehbarkeit

§ 50 (aufgehoben)

§ 51 Umlage und Kosten

Vierter Abschnitt
Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

§ 51a Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

§ 51b Anforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

§ 51c Sonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

Fuenfter Abschnitt
Sondervorschriften

§ 52 Sonderaufsicht

§ 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten

§ 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland

§ 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland

§ 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat, Verordnungsermächtigung

§ 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Sechster Abschnitt
Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer

1. Zentrale Gegenparteien

§ 53e Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 53f Aufsichtskollegien

§ 53g Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien

§ 53h Liquidität

§ 53i Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 53j Anzeigen; Verordnungsermächtigung

§ 53k Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen

§ 53l Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 53m Inhalt des Zulassungsantrags

§ 53n Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei

2. Zentralverwahrer

§ 53o Anträge nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; Verschwiegenheitspflicht

§ 53p Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014

§ 53q Eigentumsrechte an Zentralverwahrern

Abschnitt 6a. DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858

§ 53r Zuständigkeit

§ 53s Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 32

§ 53t DLT-Abwicklungssysteme und DLT-Handels- und Abwicklungssysteme

§ 53u Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858

§ 53v Betreiber organisierter Märkte

Siebenter Abschnitt
Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften

§ 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis

§ 54a Strafvorschriften

§ 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung

§ 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite

§ 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite

§ 56 Bußgeldvorschriften

§ 57 Bußgeldvorschriften

§ 58 (aufgehoben)

§ 59 Geldbußen gegen Unternehmen

§ 60 Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen

§ 60b Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365, die Verordnung (EU) 2016/1011 oder die Verordnung (EU) 2017/2402

§ 60d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Betreiber von Datenbereitstellungsdiensten

Achter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute

§ 62 Überleitungsbestimmungen

§ 63 (Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)

§ 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet

§ 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost

§ 64a Übergangsvorschrift zum Risikoreduzierungsgesetz

§ 64b Übergangsvorschrift zu § 24 Absatz 1d

§ 64c (aufgehoben)

§ 64d (aufgehoben)

§ 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen

§ 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz

§ 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz

§ 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie

§ 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz

§ 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009

§ 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie

§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

§ 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz

§ 64n Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzvermittler- und Vermögensanlagenrechts

§ 64o Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz

§ 64p Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz

§ 64q Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz

§ 64r Übergangsvorschriften zum CRD IV-Umsetzungsgesetz

§ 64s (aufgehoben)

§ 64t (aufgehoben)

§ 64u (aufgehoben)

§ 64v Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz

§ 64w (aufgehoben)

§ 64x Übergangsvorschrift zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz

§ 64y Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

§ 65 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren

Anhang I