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Regelwerk

Allgemeinverfügung über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere

Vom 21. März 2024
(BAnz. AT 17.04.2024 B5)


Mit nachfolgender Allgemeinverfügung wird auf Grund des § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes ( AufenthG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 390) geändert worden ist, und nach § 41 Absatz 3 Satz 2 und § 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ( VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 344) geändert worden ist, bekannt gemacht:

Reisepässe imModell 2023 der Republik Paraguay werden hiermit anerkannt.Notreiseausweise (Pasaporte de Emergencia) imModell 2016 der Republik Paraguay werden zur Ausreise aus Deutschland und zur Einreise zum Zwecke der Durchreise durch Deutschland mit dem Ziel der Heimreise nach Paraguay anerkannt, sofern Deutschland auf der Reiseroute liegt und Deutschland nicht vom Geltungsbereich des Dokumentes ausgenommen ist.

Entgegenstehende frühere Entscheidungen werden aufgehoben. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

Das nach § 71 Absatz 6 AufenthG erforderliche Benehmen mit dem Auswärtigen Amt ist hergestellt.

Diese Allgemeinverfügung wird am Tag der Bekanntgabe durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Tag der Bekanntgabe im Sinne des § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG ist der auf die Bekanntmachung folgende Tag.

Berlin, den 21. März 2024

MI2.20105/45#136 und MI2.20105/45#201

ID 240843

ENDE

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(Stand: 19.04.2024)

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