Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
Vom 8. Juli 2014
(BGBl. Nr. 29 vom 15.07.2014 S. 890)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung
Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Der Inhaltsübersicht werden die folgenden Angaben angefügt:
Abschnitt 7
Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
Titel 1
Bescheinigung über inländische Titel
§ 1110 Zuständigkeit
§ 1111 Verfahren
Titel 2
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
§ 1112 Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
§ 1113 Übersetzung oder Transliteration
§ 1114 Anfechtung der Anpassung eines Titels
§ 1115 Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
§ 1116 Wegfall oder Beschränkung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat
§ 1117 Vollstreckungsabwehrklage".
2. In § 183 Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe "(ABl. EU Nr. L 324 S. 79)" gestrichen.
3. In § 363 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe "(ABl. EG Nr. L 174 S. 1)" gestrichen.
4. In § 688 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe "(ABl. EU Nr. L 399 S. 1)" gestrichen.
5. § 794 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 6 werden nach dem Wort "Zahlungsbefehlen" die Wörter "nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006"eingefügt und wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
b) Die folgenden Nummern 7 bis 9 werden angefügt:
"7. aus Titeln, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen als Europäische Vollstreckungstitel bestätigt worden sind;
8. aus Titeln, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen ergangen sind;
9 . aus Titeln eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, die nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zu vollstrecken sind."
6. § 795 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden nach der Angabe "800" ein Komma und die Wörter "1079 bis 1086, 1093 bis 1096 und 1107 bis 1117" eingefügt.
b) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
"Die Vorschriften der in § 794 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 genannten Verordnungen bleiben unberührt."
7. In § 1067 werden die Wörter "des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 (ABl. EU Nr. L 324 S. 79)" gestrichen.
8. In § 1072 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter "des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (ABl. EG Nr. L 174 S. 1)" gestrichen.
9. In § 1079 werden in dem Satzteil nach Nummer 2 die Wörter "des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (ABl. EU Nr. L 143 S. 15)" gestrichen.
10. In § 1086 Absatz 1 Satz 1 werden vor der Angabe " § 767"die Wörter " § 795 Satz 1 in Verbindung mit" eingefügt.
11. In § 1087 werden die Wörter "des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. EU Nr. L 399 S. 1)" gestrichen.
12. In § 1096 Absatz 2 Satz 2 werden vor der Angabe " § 767" die Wörter " § 795 Satz 1 in Verbindung mit" eingefügt.
13. In § 1097 Absatz 1 werden die Wörter "des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (ABl. EU Nr. L 199 S. 1)" gestrichen.
14. Folgender Abschnitt 7 wird angefügt:
Abschnitt 7
Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
Titel 1
Bescheinigung über inländische Titel
§ 1110 Zuständigkeit
(Stand: 25.08.2021)
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