Regelwerk |
Änderungstext
Berichtigung der Neufassung der Zivilprozessordnung
Vom 24. Juli 2007
(BGBl. Nr. 37 vom 03.08.2007 S. 1781)
Die Bekanntmachung der Neufassung der Zivilprozessordnung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202, 2006 I S. 431) ist wie folgt zu berichtigen:
1 In § 157 Abs. 3 Satz 1 ist nach dem Wort "Absatzes" die Angabe "1" einzufügen.
2 In § 176 Abs. 1 ist das Wort "Justizbeamten" durch das Wort "Justizbediensteten" zu ersetzen.
3 In § 178 Abs. 2 sind die Wörter "bezeichneten Person" durch die Wörter "bezeichneten Personen" zu ersetzen.
4 In § 646 Abs. 1 Nr. 11 ist das Wort "das" durch das Wort "dass" zu ersetzen.
5 In § 691 Abs. 3 Satz 2 ist die Angabe "Absatz 1, 2" durch die Angabe "Absatz 1" zu ersetzen.
6 In § 871 ist das Wort "Bahnkraft" durch die Wörter "Bahn kraft" zu ersetzen.
(Stand: 22.03.2021)
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