Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Abfall, LAGA

Handlungshilfe zur Anwendung der LAGa Mitteilung 32 - LAGa PN 98
LAGa Forum Abfalluntersuchung

Stand: 5. Mai 2019
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)



Vorbemerkungen und Zielsetzung

Die LAGa PN 98 ist seit 2001 als Standard im Bereich Untersuchung von Abfällen bekannt und wurde von der ACK den Ländern zur Anwendung empfohlen. Für die grundlegende Charakterisierung zu deponierender Abfälle wurde sie mit der Deponieverordnung 2009 verbindlich. Die LAGa PN 98 wurde im Jahr 2009 als Bestandteil der DepV bei der EU notifiziert und untersetzt die europäische DIN EN 14899 für den nationalen Vollzug. Damit ist die LAGa PN 98 bei der Deponierung von Abfällen verbindlich anzuwenden. Für alle anderen Entsorgungswege kann sie als Stand der Technik für die Probenahme angewandt werden. Ihre Anwendung ermöglicht ausreichend reproduzierbare, abfallcharakterisierende Untersuchungen.

Für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung ( § 7 Abs. 3 KrWG) müssen Abfälle die jeweils geltenden Beurteilungswerte einhalten. Hierfür ist es erforderlich, den Abfall mit Hilfe von Messwerten zutreffend zu charakterisieren. Basis dieser Charakterisierung ist die korrekte Anwendung der LAGa PN 98. Falls notwendig, kann die Anwendung auf der Grundlage des § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KrWG in Verbindung mit § 10 Absatz 2 Nummer 2 und 3 sowie 5 bis 8 KrWG im Einzelfall auch behördlich angeordnet werden.

Mit Hilfe der LAGa PN 98 können unterschiedlich belastete Kompartimente in Abfällen erkannt werden, so dass diese ggf. separiert und getrennten Entsorgungswegen zugeführt werden können. Dies unterscheidet eine Norm zur Untersuchung von Abfällen von einer Norm zur Untersuchung von Produkten, bei denen von gleichbleibenden Eigenschaften auszugehen ist.

So dienen z.B. die Produktnormen DIN EN 932-1 "Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskörnungen - Teil 1: Probenahmeverfahren" und DIN EN 932-2 "Teil 2: Verfahren zum Einengen von Laboratoriumsproben" in erster Linie dazu, die bautechnischen Eigenschaften von Gesteinskörnungen aus dem Produktionsprozess zu ermitteln. Dementsprechend können diese Normen zwar herangezogen werden, um die durchschnittliche Schadstoffbelastung von aufbereiteten Recyclingbaustoffen im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung festzustellen. Als Grundlage für die abfallrechtliche Einstufung von nicht in gleichbleibender Zusammensetzung anfallenden Abfällen sind sie jedoch nicht oder nur bedingt geeignet.

Zwischenzeitlich ist die Normungsreihe DIN 19698 zur Untersuchung von Feststoffen entstanden.

Die DIN 19698-1 "Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien - Teil 1: Anleitung für die segmentorientierte Entnahme von Proben aus Haufwerken", Ausgabe Mai 2014, enthält weitgehend der LAGa PN 98 analoge Anforderungen an die segmentweise Beprobung von Haufwerken.

Die DIN 19698-2 "Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien - Teil 2: Anleitung für die Entnahme von Proben zur integralen Charakterisierung von Haufwerken", Ausgabe Dezember 2016, beschreibt die Probenahme aus Haufwerken, wenn die Kenntnis einer durchschnittlichen stofflichen Zusammensetzung für die Beurteilung ausreichend ist. Sie wird als integrale Charakterisierung bezeichnet und ist ausschließlich für Fragestellungen geeignet, bei denen die Durchschnittseigenschaft der Grundmenge, nicht aber die räumliche Verteilung eines Merkmals in der Grundmenge oder Spitzenwerte maßgebend sind. Dies setzt eine gewisse Gleichförmigkeit und Sortenreinheit der Abfälle voraus, die vorab festzustellen ist. Des Weiteren sind die in der DIN 19698-2 formulierten Grundlagen (Abschnitt 5) zu beachten. Hierfür sind Kenntnisse zu Probenahmestreuung und Analysenstreuung unabdingbar.

Im Rahmen von Projekten des Länderfinanzierungsprogramms Abfall konnte aufgezeigt werden, dass bei bestimmten Abfällen durch Konkretisierung von Anforderungen der LAGa PN 98 die Ergebnisqualität erhöht werden kann. Die Erkenntnisse hieraus sind in diese Handlungshilfe eingeflossen.

So konnte z.B. gezeigt werden, dass die in der LAGa PN 98 geforderte Probenmenge und Probenanzahl in der Regel erforderlich ist, um Abfälle mit ausreichender Sicherheit zu charakterisieren. Der Aufwand, der bei schablonenhafter Anwendung der LAGa PN 98 entstehen kann, kann jedoch bei fachgerechter Interpretation in einigen Fällen reduziert werden. In anderen Fällen ist die Anzahl der Proben zu erhöhen. Für beide Konstellationen wurde die vorliegende Handlungshilfe erarbeitet. Sie soll Behörden und Gutachtern helfen, vorhandenes Vorwissen über den Abfall und seine Entstehung gezielt einzusetzen. Dieses zu dokumentierende Vorwissen kann in Kombination mit gutachtlicher Bewertung helfen, den analytischen Aufwand zu optimieren.

Die LAGa PN 98 gibt Hinweise, wie Abfälle zu beproben sind. Unabhängig hiervon ist vor kostenintensiven Untersuchungen die Frage zu klären, auf welche Parameter Abfälle untersucht werden müssen. In Fällen, bei denen auf Grund von Vorkenntnissen (z.B. unbelasteter sortenreiner Bauschutt vor der Aufbereitung) und Erkenntnissen aus Voruntersuchungen (z.B. in situ) ausreichende Kenntnisse für eine Beurteilung des jeweiligen Abfalls vorhanden sind, kann der Untersuchungsaufwand deutlich verringert werden.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 15.10.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion