Fassung vom 10. Februar 2020 | Fassung vom 22. Juni 2023 |
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LAGa M39 - Vollzugshinweise zur Umsetzung der Klärschlammverordnung | LAGa M39 - Vollzugshinweise zur Umsetzung der Klärschlammverordnung |
Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) | Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) |
Vom
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Vom 22. Juni 2023 |
(Quelle:
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(Quelle: www.laga-online.de vom 24.08.2023) |
Archiv: 2020 | |
Abkürzungsverzeichnis | |
AbfKlärV = Klärschlammverordnung | |
BBodSchV = Bundes-Bodenschutzverordnung | |
BioAbfV = Bioabfallverordnung | |
CaO = Calciumoxid | |
dl-PCB = dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle | |
dt = Dezitonne = 100 kg | |
DüMV = Düngemittelverordnung | |
DüV = Düngeverordnung | |
EW = Einwohnerwerte | |
ha = Hektar = 10.000 m2 | |
KS = Klärschlamm | |
KrWG = Kreislaufwirtschaftsgesetz | |
ng = Nanogramm | |
PCB = polychlorierte Biphenyle | |
PCDD = polychlorierte Dibenzodioxine | |
PCDF = polychlorierte Dibenzofurane | |
TM = Trockenmasse | |
VwVfG = Verwaltungsverfahrensgesetz | |
WHG = Wasserhaushaltsgesetz | |
Einleitung | Einleitung |
Am 03. Oktober 2017 ist die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung mit den Artikeln 1 bis 3 in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen (KS) integraler Bestandteil der Kreislaufwirtschaft und zugleich die bisher praktizierte bodenbezogene Verwertung deutlich eingeschränkt. Die Artikel 4 bis 6 treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft. | Am 03. Oktober 2017 ist die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung mit den Artikeln 1 bis 3 1 in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen (KS) integraler Bestandteil der Kreislaufwirtschaft und zugleich die bisher praktizierte bodenbezogene Verwertung deutlich eingeschränkt. Die Artikel 4 bis 6 2 treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft. |
Die vorliegenden Vollzugshinweise dienen der Konkretisierung und Erläuterung der gesetzlichen Regelungen mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen Vollzugs. Sie wenden sich an Vollzugsbehörden. Für Klärschlammerzeuger, Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen, Gemischhersteller, Komposthersteller, Klärschlammnutzer, Träger der Qualitätssicherung, Qualitätszeichennehmer und Beförderer können sie als Erkenntnisquelle dienen. | Die vorliegenden Vollzugshinweise dienen der Konkretisierung und Erläuterung der gesetzlichen Regelungen mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen Vollzugs. Sie wenden sich an Vollzugsbehörden. Für Klärschlammerzeuger, Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen, Gemischhersteller, Komposthersteller, Klärschlammnutzer, Träger der Qualitätssicherung, Qualitätszeichennehmer und Beförderer können sie als Erkenntnisquelle dienen. |
Neben den Bestimmungen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) sind bei einer bodenbezogenen Klärschlammverwertung auch weitere rechtliche Vorgaben des Düngerechts zu beachten. | Neben den Bestimmungen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) sind bei einer bodenbezogenen Klärschlammverwertung auch weitere rechtliche Vorgaben des Düngerechts zu beachten. |
Die Vollzugshilfe ist als Fragenkatalog mit den entsprechenden Antworten konzipiert und enthält eine Zusammenstellung der relevanten Fragen, die sich aus dem bisherigen Vollzug der Klärschlammverordnung ergeben haben.
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(Stand: 25.08.2023)
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