Regelwerk

Fachmodul Abfall zur Verwaltungsvereinbarung der Länder über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich: Textvergleich der Fassungen 2018 zu 2023

Fassung vom 2018 Fassung vom 2023
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Fachmodul Abfall zur Verwaltungsvereinbarung der Länder über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich Fachmodul Abfall zur Verwaltungsvereinbarung der Länder über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich
Stand: Mai 2018 Stand: Mai 2023
(LAGa - Länderarbeitsgemeinschaft Abfall; aufgehoben) (LAGa - Länderarbeitsgemeinschaft Abfall)
(Quelle: laga-online.de) (Quelle: laga-online.de)
Archiv: 2018 Bearbeitungsstand: 26.05.2023
Das vorliegende Fachmodul (Stand: Mai 2018) enthält gemäß § 4 der Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich (beschlossen von der 51. UMK am 19./20.11.1998, in Kraft getreten am 16.01.2001) die notwendigen Einzelheiten bezüglich des Verfahrens und der Anforderungen an die Kompetenz von Prüflaboratorien und Messstellen sowie deren Nachweis. Das Fachmodul ist außerdem (gemäß dem Beschluss der 74. UMK am 11. Juni 2010 in Bad Schandau) dazu bestimmt, nach seiner Feststellung gemäß § 5 Abs. 2 Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) als sektorale Regelung im Rahmen der Akkreditierung im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich verwendet zu werden. Das vorliegende Fachmodul (Stand: Mai 2023) enthält gemäß § 4 der Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich (beschlossen von der 51. UMK am 19./20.11.1998, in Kraft getreten am 16.01.2001) die notwendigen Einzelheiten bezüglich des Verfahrens und der Anforderungen an die Kompetenz von Prüflaboratorien und Messstellen sowie deren Nachweis. Das Fachmodul ist außerdem (gemäß dem Beschluss der 74. UMK am 11. Juni 2010 in Bad Schandau) dazu bestimmt, nach seiner Feststellung gemäß § 5 Abs. 2 Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) als sektorale Regelung im Rahmen der Akkreditierung im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich verwendet zu werden.
Die LAGa beauftragte im Juni 2017 den Abfalltechnikausschuss (ATA), das Fachmodul Abfall unter Berücksichtigung der Änderungen untergesetzlicher Regelwerke des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu überarbeiten. Die LAGa beauftragte im Juli 2022 den Abfalltechnikausschuss (ATA), das Fachmodul Abfall unter Berücksichtigung der Änderungen untergesetzlicher Regelwerke des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu überarbeiten.
Neben der Bearbeitung dieses Auftrags wurden weitere Änderungen im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung und Aktualisierung der Untersuchungsverfahren des Fachmoduls vorgenommen. Neben der Bearbeitung dieses Auftrags wurden weitere Änderungen im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung und Aktualisierung der Untersuchungsverfahren des Fachmoduls vorgenommen.
Die Amtschefkonferenz hat im Umlaufverfahren 05/2018 der Veröffentlichung zugestimmt (Mai 2018) und den Ländern die Anwendung des Fachmoduls empfohlen. Die Umweltministerkonferenz hat im Umlaufverfahren 39/2023 der Veröffentlichung zugestimmt (Mai 2023) und den Ländern die Anwendung des Fachmoduls empfohlen.
Das Fachmodul Abfall wurde vom aktuellen LAGA-Vorsitzland Bayern an den Akkreditierungsbeirat weitergeleitet. Das Fachmodul Abfall wurde vom aktuellen LAGA-Vorsitzland Bremen an den Akkreditierungsbeirat weitergeleitet.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Vorbemerkung Vorbemerkung
Dieses Fachmodul regelt die Notifizierung von Untersuchungsstellen sowie die Anforderungen zur Ermittlung und regelmäßigen Kontrolle der fachlichen Kompetenz von Untersuchungsstellen (Mess- und Prüfstellen) im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) des Bundes und der Abfallgesetze der Länder sowie der in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen, der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), der Bioabfallverordnung

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(Stand: 24.08.2023)

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