umwelt-online: LAGa Elektro-Altgeräte-RL (6)
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Musterausschreibung für die Beauftragung zur Erfassung, Demontage und Verwertung von Kühl- und Gefrier-Altgeräten Anlage V.2
EAG-Richtlinie

I Anwendungsbereich

Die Leistung "haushaltsnahe Erfassung der Alt-Kühl- und -Gefriergeräte und Transport zu einer zentralen Sammelstelle des Kreises/der kreisfreien Stadt" und die Leistung "Übernahme der Geräte ab zentrale Sammelstelle und Demontage der Alt-Kühl- und -Gefriergeräte mit nachfolgender Verwertung/Entsorgung der Fraktionen" können getrennt ausgeschrieben werden.

Sollen die haushaltsnah erfassten Geräte jedoch vom Auftragnehmer auch eigenverantwortlich einer qualifizierten Demontage zugeführt werden, so sind die Leistungen "Erfassung" und "Demontage mit nachfolgender Verwertung/Entsorgung der Fraktionen" stets gemeinsam auszuschreiben. Beide Leistungen können von einem Unternehmen in einer Hand oder durch mehrere Unternehmen in Arbeitsgemeinschaft angeboten werden. Durch dieses Verfahren ist schon bei der Vergabe der Leistung "Erfassung" der weitere Verbleib der Geräte nachgewiesen.

Hinweis:

  1. Gemäß den zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben erlassenen Bestimmungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeordnung bedarf es einer europaweiten Ausschreibung, insofern der zu vergebende Auftrag 200.000 EURO übersteigt.
  2. Für Aufträge unterhalb des einschlägigen Schwellenwertes von 200.000 EURO ergibt sich eine Ausschreibungspflicht ggf. aus den für die Kommunen und kommunale Unternehmen ggf. geltenden landesrechtlichen Bestimmungen des Gemeindehaushaltsrechts. Ansonsten empfiehlt es sich, eine Leistungsbeschreibung zu erstellen, die Bestandteil der Ausschreibung ist.
  3. In Anbetracht dessen, dass sowohl EU-rechtliche als auch bundesrechtliche Regelungen in Vorbereitung sind, aufgrund derer sich die Notwendigkeit einer Anpassung eines auf der Grundlage dieser Ausschreibung abgeschlossenen Leistungsvertrages ergeben könnte, sollte in diesen Vertrag eine "Anpassungsklausel" aufgenommen werden, mit der es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern möglich ist ohne Einhaltung von Kündigungsfristen eine entsprechende Änderung des Vertrages zu verlangen oder diesen gar in Gänze zu kündigen.
  4. Entsprechend § 16 (1) KrW-/AbfG bleibt die Verantwortlichkeit für die zur Verwertung und Beseitigung Verpflichteten im Falle einer Drittbeauftragung weiter bestehen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die beauftragten Dritten über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen.

II Ausschreibungstext

1 Allgemeiner Teil

Der Landkreis/die kreisfreie Stadt 1 __________ beabsichtigt, die Erfassung und die umweltgerechte Demontage mit nachfolgender Verwertung 1 der im Kreisgebiet bzw. Stadtgebiet 1 anfallenden Kühl- .und Gefriergeräte aus Privathaushalten ab dem __________ für einen Zeitraum bis zum __________ neu zu vergeben. 20

Ausgeschrieben wird2

[ ] die haushaltsnahe Erfassung der der öffentlichen Entsorgungspflicht des Kreises/der kreisfreien Stadt 1 __________ unterliegenden Alt-Kühl- und -Gefriergeräte sowie Transport zu einer zentralen Sammelstelle/ zu qualifizierten Demontagebetrieben 1;
[ ] die umweltgerechte Demontage der Altgeräte mit nachfolgender Verwertung/Entsorgung der Fraktionen, wie folgt:

Den FCKW-haltigen Kühl- und Gefriergeräten sind in Stufe 1 die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) R12, R22 und R502 sowie die Kälteöle aus den Kühlkreisläufen und in Stufe II die FCKW R11 aus den PUR-Isoliermaterialien soweit wie möglich zu entnehmen. Hierbei ist der Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Entsorgung von Kältegeräten in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die separierten FCKW sind der Vernichtung in dafür zugelassenen Anlagen zuzuführen. Sämtliche schadstoffhaltigen Bauteile sind auszubauen.

Darüber hinaus sind die restlichen, in den Kühl- und Gefriergeräten enthaltenen, verwertbaren Materialien (Polyurethane, Fe-Metalle, Kupfer, Aluminium, Kunststoffe, Flachglas, Kabel, Kompressoren, Quecksilberschalter etc.) soweit wie möglich einer stofflichen Verwertung zuzuführen.

Die überwachungsbedürftigen Abfälle zur Verwertung und besonders überwachungsbedürftigen Abfälle (Kondensatoren, Ammoniak-Chromat-Lösung) sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die für die Entsorgung notwendigen Leistungen werden hiermit öffentlich ausgeschrieben.

Die Teilleistungen "Erfassung" und Demontage mit nachfolgender Verwertung/Entsorgung der Fraktionen" können von mehreren Bietern als Arbeitsgemeinschaft angeboten werden.

Das Angebot muss im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift

"Öffentliche Ausschreibung
Kältegeräteerfassung und -verwertung
Nicht öffnen"

bis zum Eröffnungstermin am _________ um _______ Uhr beim Landkreis/bei der Stadt _________ eingereicht werden.

Der Zuschlag wird bis zum _________ durch den Landkreis/die Stadt 1_________ erteilt.

2 Leistungsumfang

Im Landkreis/in der Stadt 1 __________ fallen jährlich Alt-Kühl- und -Gefriergeräte an.

2.1 Erfassung2

[ ] Die Abholung der Altgeräte soll an festgesetzten Terminen erfolgen. Dabei sind die Touren und Abholtermine so zu gestalten, dass jeder Haushalt ___ mal im Jahr eine Entsorgungsmöglichkeit erhält. Die Geräte sind jeweils ab Wohnung bzw. ab Fachhandel, Elektrohandwerk etc. abzuholen (nicht ab Straßenrand).
[ ]

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(Stand: 13.07.2018)

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