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Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz
- Nach dem Stand der Technik 2022 -
- Rheinland-Pfalz -
Vom 28. September 2023
(MinBl. Nr. 12 vom 15.11.2023 S. 235)
(6520#2022/0003-1401 7.0021)
Nach § 6 Abs. 2 Satz 5 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes vom 22. November 2013 (GVBl. S. 459), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juli 2023 (GVBl. S. 207) gibt das für die Abfallwirtschaft zuständige Ministerium den Stand der Technik mit der nachfolgenden Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz 2022 bekannt.
Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
RICHTLINIE ZUR ANALYSE VON RESTABFALL IN RHEINLAND-PFALZ
- Nach dem Stand der Technik 2022 -
1. Zweck und Inhalt der Richtlinie
Die "Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz nach dem Stand der Technik 2022" gilt für die Analyse von häuslichen Restabfällen und dient der Vereinheitlichung der Sortieranalysen der häuslichen Restabfälle in Rheinland-Pfalz. Die Richtlinie basiert in großen Teilen auf dem Text und Inhalt der "Richtlinie zur einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen, Sächsische Sortierrichtlinie 2014", berücksichtigt jedoch die besondere rheinlandpfälzische Zielsetzung sowie den aktuellen Stand der Technik.
Die Daten zu Aufkommen und Zusammensetzung von häuslichen Restabfälle sollen vergleichbar, fortschreibbar und zusammenführbar sein. Sortieranalysen sind die Basis für Abfallwirtschaftskonzepte auf kommunaler Ebene sowie für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans. Insbesondere sollen die Sortieranalysen häuslicher Restabfälle für folgende Zwecke eingesetzt werden:
Die Struktur der Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz 2022 ist an die "Richtlinie zur einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen, Sächsische Sortierrichtlinie 2014" angelehnt und enthält folgende Anlagen
(1) Mess- und Berechnungsverfahren,
(2) Stoffgruppenkatalog und Differenzierungsebenen,
(3) Checkliste zur Leistungsbeschreibung für Sortieranalysen sowie
(4) Formular zur Dokumentation von Rahmenbedingungen zur Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Sortieranalysen.
Die Formulare in Anlage 3 und 4 sind als Unterstützung der Anwender der "Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz nach dem Stand der Technik 2022" bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Sortieranalysen zu verstehen.
Die Checkliste zur Leistungsbeschreibung für Sortieranalysen (Anlage 3) beschreibt die wesentlichen Punkte, welche im Vorfeld einer Sortieranalyse festzulegen sind. Das Formular soll die Stellen, welche Sortieranalysen ausschreiben, bei der Formulierung der Leistungsbeschreibung unterstützen. Nur durch die Festlegung der wesentlichen Rahmenbedingungen sind eindeutige Leistungsbeschreibungen und somit vergleichbare Angebote möglich. Das Formular ist als Checkliste für die Erstellung von Leistungsbeschreibungen für Sortieranalysen zu verstehen. Das Formular kann in Verbindung mit erläuterndem Text als Bestandteil einer Leistungsbeschreibung eingesetzt werden.
2. Untersuchungsgegenstand
Mit der Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz 2022 kann die Zusammensetzung häuslicher Restabfälle analysiert werden.
Häuslicher Restabfall beinhaltet sämtliche Restabfälle aus Sammelbehältern bis zu einer Größe von 1,1 m3 Seit 1998 fallen nach der rheinlandpfälzischen Diktion auch die erfassten gewerblichen 1,1 m3-Umleerbehälter in diese Kategorie (incl. Geschäftsmüll). Die Sammlung erfolgt haushaltsnah.
Unter Geschäftsmüll werden hausabfallähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle verstanden, die im Rahmen der Systemabfuhr in sogenannten Umleerbehältern (bis 1,1 m3) gemeinsam mit häuslichem Restabfall erfasst werden.
Die Zielwerte für Organik und Wertstoffe im häuslichen Restabfall im "Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz - Teilplan Siedlungsabfälle und andere nicht gefährliche Abfälle 2022" beziehen sich auf häuslichen Restabfall OHNE Geschäftsmüll.
Bei der Durchführung der Sortieranalyse ist darauf zu achten, dass Behälter, in denen gewerbliche Abfälle gesammelt werden, nicht miterfasst werden.
3. Planung und Durchführung
3.1 Technische und personelle Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Personelle Voraussetzungen
(Stand: 25.01.2024)
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