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Änderungstext
Aufhebung des Runderlasses "Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau"
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 14. Juni 2022
(MBl. NRW. Nr. 27 vom 14.07.2022 S. 627)
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Verkehr - III a 5 - 58.73.16-000002 - 2022-0001899 und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-3 61.05.05.05
Der Runderlass " Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau" vom 9. Oktober 2001 (MBl. NRW. S. 1494) tritt am 31. Juli 2023 außer Kraft.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ID: 221460
ENDE |
(Stand: 20.09.2023)
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