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Regelwerk

WÜ 98 Teil 1: Deponien - Technische Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen
- Nordrhein-Westfalen -

Stand 1999
(MBl. NW 1999 S. 458)
Gl.-Nr.: 74


1 Vorbemerkung

Im Rahmen der Überwachung von Deponien kommt der Untersuchung von Sicker-, Grund- und Oberflächenwasser besondere Bedeutung zu. Die Untersuchungen sind vor der Errichtung, während der Betriebsphase und in der Nachsorgephase erforderlich. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus den Vorgaben der Ta Abfall Anhang G, der auch für die Ta Siedlungsabfall Anwendung findet.

Die Überwachung der Grund-, Sicker- und Oberflächenwasserqualität bei Deponien erfolgt bislang in der Regel entsprechend den Vorgaben der "Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen und chemischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Abfällen (WU/77)". Um den seit Erstellung dieser Richtlinie gewonnenen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, wurde von den zuständigen Behörden darüber hinaus häufig eine Erweiterung des vorgegebenen Überwachungsumfanges, insbesondere der organischen Inhaltsstoffe, vorgenommen.

Die folgenden Überlegungen zur Festlegung von Meßprogrammen sollen sowohl bei der Eigenüberwachung im Rahmen der Betreiberpflichten als auch bei der behördlichen Überwachung berücksichtigt werden. Der Anwendungsbereich umfaßt Deponien jeglicher Art.

Diese Technischen Regeln ersetzen die Richtlinie WÜ/77.

2 Zielsetzung

Die vorliegende Überarbeitung der Überwachungsanforderungen an Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Deponien ist ein flexibles, den deponiespezifischen Besonderheiten anpaßbares Konzept, das den Untersuchungsumfang auf das notwendige Maß beschränkt. Dabei steht die Anpassung der Überwachung au den Stoffinhalt des Abfallkörpers und an die Standortbedingungen der Deponie im Vordergrund.

Grundwasseruntersuchungen im Einflußbereich einer Deponie können Aufschluß über ggf. auftretende Auswirkungen des Deponiebetriebes auf das Grundwasser und deren Ausmaß und zeitlichen Verlauf geben. Grundwasserverunreinigungen, die durch die Deponie verursacht werden, stehen in engem Zusammenhang mit der Sickerwasserzusammensetzung. Die Sickerwasseruntersuchungen geben Aufschluß über das Auslaugverhalten abgelagerter Abfälle und damit über die bereits erfolgte Ablagerung auslaugbarer Abfälle und über Schadstoffe, die möglicherweise eine Gefahr für das Grundwasser darstellen. Untersuchungen des Sickerwassers im Hinblick auf dessen Behandlung sind nicht Gegenstand dieser Technischen Regeln. Wasserrechtliche Anforderungen an die Überwachung der Abwasserbehandlungsanlage und Einleitung werden im Einzelfall in der Einleitungserlaubnis oder allgemein in der jeweiligen Abwasserkontrollverordnung gestellt. Ziel der Untersuchung von Oberflächenwasser (Betriebsflächenwasser) ist es festzustellen, ob das von der Deponie abzuleitende Oberflächenwasser unverschmutzt ist oder abfallspezifische Verunreinigungen aufweist.

Das Überwachungsprogamm der WÜ 98 soll einerseits eine umfassende Beurteilung der Grund-, Sicker- und Oberflächenwasserzusammensetzung sowie der Beschaffenheit oberirdischer Gewässer erlauben, andererseits hinsichtlich des Zeit- und Untersuchungsaufwandes in vertretbarem Rahmen bleiben.

3 Überwachungsprogramm

Da die örtlichen Verhältnisse jeweils sehr unterschiedlich sein können, wird kein starres Überwachungsschema aufgezeigt. Das empfohlene Überwachungsprogramm beinhaltet Überwachungsleitparameter für den Regelfall. Es kann sich unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse und der Überwachungsergebnisse als notwendig bzw. sinnvoll erweisen, das Überwachungsprogramm auszuweiten oder einzuschränken. Dabei sind stets die zuständigen Fachbehörden zu beteiligen.

Die Untersuchungen werden in einem festgelegten Zeitrahmen mit unterschiedlichen Untersuchungsumfängen (Parameterpakete) durchgeführt. Dabei wird unterschieden zwischen Grundwasser-, Sickerwasser- und Oberflächenwasseruntersuchungen sowie die Untersuchung oberirdischer Gewässer. Ergänzende Untersuchungen beim Einleiten in die Kanalisation oder in Gewässer regelt die wasserrechtliche Erlaubnis.

Unter Beibehaltung eines hohen Qualitätsstandards soll die Eigenverantwortung des Deponiebetreibers gestärkt und eine optimierte, den jeweiligen Betriebszuständen der Deponie angepaßte Überwachung erfolgen. Dies erfordert, daß alle Maßnahmen zur Festlegung der Parameterpakete, der zeitlichen Abfolge der Untersuchungen sowie der örtlichen Festlegung und Ausstattung der Probenahmestellen zwischen Betreiber, zuständiger Überwachungsbehörde und den mit der Durchführung betrauten Personen/ Instituten abgestimmt werden. Die Untersuchungen sind durch geeignete, zugelassene Fachlaboratorien durchzuführen.

Die Parameterpakete, insbesondere die des Übersichtsprogrammes (siehe Nrn. 5.2 und 5.3), decken den Überwachungsumfang im Regelfall ab. In Sonderfällen kann darüber hinaus die Festlegung spezifischer Einzelparameter erforderlich werden.

4 Parameter und Häufigkeit der Untersuchungen

Vor Inbetriebnahme der Deponie und im ersten Jahr der Betriebsphase sind umfangreiche Grundwasseruntersuchungen als Übersichtsprogramm (siehe Nr. 5.3) durchzuführen, damit der Ausgangszustand ausreichend gut dokumentiert wird und alle standorttypischen Besonderheiten erkannt werden.

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