umwelt-online: Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau (2)

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Baustoff:
Hausmüllverbrennungs-Asche(HMVa II)
 
Anlage 2
lfd.
Nr.
Einsatz V e r w e r t u n g s g e b i e t e
Außerhalb
wasserwirtschaft-
lich bedeutender u. empfindlicher sowie hydrogeologisch
sensitiver Gebiete (Spalten 2-7)
Innerhalb
wasserwirtschaftlich bedeutender und empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete
Porengrundwas-
serleiter und wenig durchlässige Kluftgrundwas-
serleiter ohne ausreichende Deckschichten
gut durchlässige
Kluftgrundwas-
serleiter einschl. Karstgrundwas-
serleiter ohne ausreichende Deckschichten
20 m breite Randstreifen an kleinen Gewäs-
sern: Hoch-
wasser-Re-
tentionsräume
WSG III B

HSG IV

WSG III A

HSG III

Bereich zum
Schutz der Gewässer
nach Landes-
planungsrecht
1 2 3 4 5 6 7
GW< 1
GW>0,1
GW>0,1 GW< 1
GW>0,1
GW>1 GW< 1
GW>0,1
GW>1   GW< 1
GW>0,1
GW>1 GW< 1
GW>0,1
GW>1 GW< 1
GW>0,1
GW>1
STRAßENOBERBAU
1 ToB unter wasserundurchlässiger Deckschicht (Asphalt, Beton, Pflaster mit abgedichteten Fugen)
+ + - + - - + - (+) - - - -
2 ToB unter teildurchlässiger Deckschicht (Pflaster, Platten)
- H - - - - - - - - - - -
3 ToB unter wasserdurchlässiger Deckschicht (Rasengittersteine, Deckschicht ohne Bindemittel)
- - - - - - - - - - - - -
4 Tragschicht bitumengebunden
+ + + + + + + + + - + - +
5 Tragschicht hydraul. gebunden
+ + + + + + + + + - - - -
6 Decke bitumen- oder hydraul gebunden
/ / / / / / / / / / / / /
7 Deckschicht ohne Bindemittel
- - - - - - - - - - - - -
8 Einsatz lfd. Nr. 1,4,5,6 in Straßen mit Entwässerungsrinnen
D D D D D D D D D D D D D
ERDBAU
9 Unterbau unter Asphalt oder Beton (einschl. Fundament-/Bodenplatten)
+ + + + - + - - (+) - - - -
10 Unterbau bis 1 m mit kulturf. B.
- + - - - - - - - - - - -
11 Damm gemäß Bild 1
+ + + + - - - - - - - - -
12 Damm gemäß Bild 2
+ + + + + + - - C - - - -
13 Damm gemäß Bild 3
+ + + + - + - - - - - - -
14 Lärmschutzwall mit kulturf. B.
- - - - - - - - - - - - -
15 Lärmschutzwall gem. Bild 4 od. 5
+ + + + - B - - - - - - -

Anhang:

Abkürzungen, Definitionen und Erläuterungen zu Anlage 1 und 2

1 Verwertungsgebiete

Zu Spalte 2: Porengrundwasserleiter und wenig wasserdurchlässige Kluftgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten

Wenig wasserdurchlässige Kluftgrundwasserleiter sind

Anhaltspunkte über die Gesteinsverteilung von Porengrundwasserleitern und wenig wasserdurchlässigen Kluftgrundwasserleitern liefert die Karte der Grundwasserlandschaften des geologischen Dienstes NRW. Detailinformationen sind den geologischen Detailkarten zu entnehmen. In Zweifelsfällen sind örtliche Untersuchungen vorzunehmen.

Nicht ausreichende Deckschichten sind natürliche Deckschichten mit einer Mächtigkeit <1 m und einem kf-Wert > 10-7 m/s oder mit einer Mächtigkeit von <0,5 m und einem kf-Wert > 10-8 m/s

Anhaltspunkte über die kf-Werte in den oberen zwei Metern der Böden liefern die Bodenkarten (Maßstab 1:50000) des geologischen Dienstes NRW. Detailinformationen sind den geologischen Detailkarten zu entnehmen. In Zweifelsfällen sind örtliche Untersuchungen vorzunehmen.

Zu Spalte 3: Gut wasserdurchlässige Kluftgrundwasserleiter einschließlich Karstgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten

Gut wasserdurchlässige Kluftgrundwasserleiter einschließlich Karstgrundwasserleiter sind

Anhaltspunkte über die Gesteinsverteilung von gut wasserdurchlässigen Kluftgrundwasserleitern einschl. Karstgrundwasserleitern liefert die Karte der Grundwasserlandschaften des geologischen Dienstes NRW. Detailinformationen sind den geologischen Detailkarten zu entnehmen. In Zweifelsfällen sind örtliche Untersuchungen vorzunehmen.

Zu Spalte 4: 20 m breite Randstreifen an kleinen Gewässern; Hochwasser-Retentionsräume

Kleine Gewässer sind Gewässeroberläufe mit einem oberirdischen Einzugsgebiet von< 5 km2. Die Größe der Gewässer ist den Stationierungskarten des Landesumweltamtes NRW (1:25000) sowie dem zugehörigen Tabellenwerk "Gebietsbezeichnung und Verzeichnis der Gewässer in NRW" zu entnehmen.

Straßenseitengräben zählen hier nicht zu den Gewässern.

Beim Einsatz der hier angesprochenen Mineralstoffe im Straßenbau innerhalb eines 20 m breiten Randstreifens parallel zu den kleinen Gewässern sind die in den Anlagen 1 bis 10 eingetragenen Anforderungen zu beachten. Kreuzungen zwischen Straßen und Gewässern sind ausgenommen.

Hochwasser-Retentionsräume sind Gebiete, die zur Rückhaltung von Hochwasserabflüssen dienen.

Zu Spalte 5: WSG III B, HSG IV

WSG III B: Schutzzone III B von festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzgebieten

HSG IV: Schutzzone IV gegen qualitative Beeinträchtigungen von festgesetzten oder geplanten Heilquellenschutzgebieten

Festgesetzte WSG und HSG werden in den Amtsblättern der Bezirksregierungen veröffentlicht.

Geplante WSG und HSG sind bei den unteren Wasserbehörden (Kreise und kreisfreie Städte) und den zuständigen Staatlichen Umweltämtern NRW zu erfragen.

Zu Spalte 6: WSG III A, HSG III

WSG III A: Schutzzone III a von festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzgebieten

HSG III: Schutzzone III gegen qualitative Beeinträchtigungen von festgesetzten oder geplanten Heilquellenschutzgebieten

Zu Spalte 7: Bereich zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht

Nach Landesplanungsrecht können solche Gebiete noch zu Wasserschutzgebieten erklärt werden. Hinsichtlich Flächengröße und Schutzwürdigkeit entsprechen sie den Schutzzonen III a von Trinkwasserschutzgebieten. Die Lage der künftigen Fassungsanlage ist noch frei wählbar. Diese Gebiete sind in den Gebietsentwicklungsplänen der Bezirksregierungen ausgewiesen.

Unterspalten 1 bis 7: Gw >0,1< 1; Gw >1

Gw >0,1< 1: Abstand zwischen höchstem zu erwartenden Grundwasserstand und Planum/Schüttkörperbasis zwischen mehr als 0,1 m und 1 m. Wichtig ist hier, dass der eingebaute Stoff dauerhaft oberhalb des höchsten Grundwasserstandes liegt.

Gw> 1: Abstand zwischen höchstem zu erwartendem Grundwasserstand und Planum/Schüttkörperbasis von mehr als 1 m.

Der höchste zu erwartende Grundwasserstand im Bereich einer Baumaßnahme ergibt sich aus den langjährigen Messungen des Landesgrundwasserdienstes NRW anhand der verfügbaren Messstellen im Umfeld. Auskunft geben die zuständigen Staatlichen Umweltämter.

2 Einsatz

Lfd. Nr. 1 bis 3: ToB

ToB: Tragschicht ohne Bindemittel

Lfd. Nr. 8: Einsatz lfd. Nr. 1, 4, 5, 6 in Straßen mit Entwässerungsrinnen

Gemeint sind hier z.B. Stadtstraßen. Die Eintragungen in dieser Zeile ergeben sich aus den Eintragungen in den lfd. Nrn. 1, 4, 5 und 6.

Lfd. Nr. 10: Unterbau bis 1 m mit kulturfähigem Boden

Lfd. Nr. 14: Lärmschutzwall mit kulturfähigem Boden

Der kulturfähige Boden nach lfd. Nr. 10 und 14 muss die Anforderungen an die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht gemäß § 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, insbesondere die Vorsorgewerte (in mg/kg Trockenmasse) des Anhanges 2, Nr. 4 in Verbindung mit den Anwendungsregelungen einhalten:

Bodenart Cadmium Blei Chrom Kupfer Quecksilber Nickel Zink
Ton Lehm/ 1,5 100 100 60 1 70 200
Schluff 1 70 60 40 0,5 50 150
Sand 0,4 40 30 20 0,1 15 60
Böden. polychlorierte Biphenyle
(PCB6)
Benzo(a)pyren polycycl. arom Kohlenwasserstoffe. (PAK16)
Humusgehalt >8% 0,1 1 10
Humusgehalt< 8% 0,05 0,3 3

3 Eintragungen

+: Zugelassen
-: Nicht zugelassen
A (betr. Spalten 1):
  Zugelassen auf Porengrundwasserleitern und wenig wasserdurchlässigen Kluftgrundwasserleitern (entsprechend Erläuterungen zu Spalte 2).
B (betr. Spalte 3): Zugelassen auf folgenden paläozoischen Karstgrundwasserleitern:
Devonische Massenkalke  
Wülfrather Massenkalk von Velbert bis Wülfrath
Massenkalkzug Heiligenhaus Heiligenhaus
Wuppertaler Massenkalk von Mettmann über Wuppertal bis Schwelm
Attendorn-Elsper Doppelmulde (Massenkalk) Attendorn, Finnentrop, Lennestadt
Warsteiner Massenkalk Warstein, Suttrop, Kallenhardt
Briloner Massenkalk zwischen Altenbüren, Brilon, Alme, Bleiwäsche und Madfeld
Remscheid-Altenaer Sattel (Massenkalk) zwischen Hagen und Hönnetal
(Hagen, Hohenlimburg, Lethmathe, Iserlohn, Hemer, Volkringhausen, Balve, Garbeck, Höveringhausen)
Sötenicher Mulde(Dolomit) Sötenich, Marmagen, Urft, Nöthen, Arloff
Blankenheimer Mulde (Massenkalk und Dolomit) Kronenburg, Dahlem, Schmidtheim, Blankenheim, Tondorf, Buir
Dollendorfer Mulde (Massenkalk) von Landesgrenze über Ripsdorf, Lommersdorf bis Landesgrenze
Kalkzüge Aachen-Stolberg(Kohlenkalk) Aachen bis Haaren/Landesgrenze, Kornelimünster, Stolberg, Hastenrath
C (betr. Spalte 5):
Zugelassen auf Porengrundwasserleitern und wenig wasserdurchlässigen Kluftgrundwasserleitern (entsprechend Erläuterungen zu Spalte 2) im Abstand von mindestens 1 km zur Fassungsanlage
D (betr. lfd. Nr. 8):
Zugelassen wie in den lfd. Nrn. 1, 4, 5, 6 ausgeführt.
H (betr. lfd. Nr. 2):
Verdichtungsgrad der ToB> 103%, Gefälle (Quer- oder Längsgefälle) der Pflasterdecke oder des Plattenbelags >3 5%, Fugenbreite< 5 mm.
K (betr. lfd. Nr. 7):
Zugelassen außerhalb von Wohngebieten.
( ) (= Klammern, betr. Spalten 5, 6, 7):
Während der Bauphase darf die offene Fläche folgende Werte nicht überschreiten:
WSG III B/HSG IV: (Spalte 5) 5000 m2
WSG III A/HSG III: (Spalte 6) 2000 m2
Bereiche zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht: (Spalte 7) 2000 m2

Anlage 3

Tabelle 1: Im Werk hergestellte Gemische aus guteüberwachten Mineralstoffen Anteil der

Mineralstoffkomponenten in M.-%1)
Gemisch-Nr. HOS2) LDS EOS RCL HMVA WB SKG SFA
1 30       70      
2       50 50      
3         70   30  
4   30     70      
5         80     20
1) Abweichungen von bis zu 10 M.-% im fertigen Baustoffgemisch sind zulässig.
2) HOS kann ganz oder teilweise durch Hüttensand oder Kupolofenschlacke ersetzt werden.

Tabelle 2: Im Rahmen der Eigenüberwachung durchzuführende wasserwirtschaftliche Prüfungen

  HMVA
eine Untersuchung je Produktionsmonat(e) I II
Kenngrößen 2 1
  pH,
el. Leitf. , Cl, SO4, Cu, Pb

Tabelle 3: Zulässige Abweichungen vom Bezugsverfahren

Nr. Kenngröße Zulässige Abweichung (+1-)
1 pH-Wert 5 %
2 El. Leitfähigkeit 5 %
3 Chlorid 30 %
4 Sulfat 30 %
5 Blei 30 %
6 Kupfer 30 %

Tabelle 4 a: Im Rahmen des Eignungsnachweises und der Güteüberwachung einzuhaltende wasserwirtschaftliche Merkmale - Eluatwerte

    HMVa I HMVa II
Kenngröße Dimension    
pH-Wert1)   7-13 7-13
el. Leitfähigkeit µ S/cm 2000 5000
Chlorid mg/1 50 250
Sulfat mg/l 200 600
DOC mg/l 3 3
Blei µg/l 50 50
Cadmium µg/l 5 5
Chrom VI2 µg/l 50 50
Kupfer µg/l 300 300
Quecksilber4 µg/l 1 1
Zink µg/l 300 300
1) kein Grenzwert
2) Wert gilt als eingehalten, wenn Chrom gesamt< dem angegebenen Grenzwert
3) zur Erfahrungssammlung zu bestimmen
4) nur beim Eignungsnachweis zu bestimmen

Tabelle 4 b: Im Rahmen des Eignungsnachweises und der Güteüberwachung einzuhaltende wasserwirtschaftliche Merkmale - Feststoffwerte

Kenngröße   HMVa I HMVa II
TOC Masse-% 3 3
EOX mg/kg 3 3

Tabelle 5: Zulässige Überschreitungen

  Kenngrößengruppe Grenzwert gem. Tab. 4a / 4b Zulässige Überschreitung in % Grenzwert gem. Tab. 4a / 4b Zulässige Überschreitung in %
1 Sulfat
Chlorid

< 150

10
>150
>150
5
5
2 El. Leitfähigkeit     >1000 5
3 Metalle/Metalloide < 100 20 >100 10
4 TOC
EOX
3 10    

Bild 1: Damm, Anspritzung mit Bitumenemulsion und Abdeckung mit kulturfähigem Boden

Bild 2: Damm, Abdeckung mit natürlichem/kulturfähigem Boden

Bild 3: Damm, Anspritzungen mit Bitumenemulsion und Abdeckung mit natürlichem/kulturfähigem Bodem

Bild 4: Lärmschutzwall, Anspritzung mit Bitumenemulsion und Abdeckung mit natürlichem/kulturfähigem Boden

Bild 5: Lärmschutzwall, Abdeckung mit bedingtem Boden und natürlichem/kulturfähigem Boden

ENDE

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