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Regelwerk

Perfluorierte Tenside in kommunalen Klärschlämmen; Anforderungen an die landwirtschaftliche Verwertung
- Niedersachsen -

(MBl. Nr. 27 vom 23.07.2008 S. 775, 24.11.2011 S. 136 11aufgehoben)



Zur Nachfolgeregelung

Gem. RdErl. d. MU u. d. ML
v. 6.3.2008 - 21-62800/2/10 -
- VORIS 28300 -

1. Verfahren

Klärschlämme, die einen PFT-Gehalt (Summenwert aus PFOa und PFOS) von 0,2 mg/kg TM überschreiten, sind aus Vorsorgegründen nicht mehr landwirtschaftlich zu verwerten. Eine Verwertung derart belasteter Klärschlämme würde i. S. von § 3 Abs. 1 der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen, weil es sich um Schadstoffe handelt, die in der Umwelt persistent und mobil sind und über die Aufnahme in die Pflanze und in die Nahrungskette akkumuliert werden.

Um diese Anforderung zu überprüfen, haben die zuständigen unteren Abfallbehörden die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen (> 1 000 EW) zu Untersuchungen vor der Abgabe des Klärschlamms zu verpflichten. Die Untersuchungen sind vorzugsweise zusammen mit den Schwermetalluntersuchungen vor der Frühjahrs- bzw. Herbstaufbringung zu veranlassen. Die Zahl der Untersuchungen sollte je nach Abgabemenge bemessen werden; sie muss mindestens aber zwei Analyseergebnisse pro Jahr für PFT (Summenwert aus PFOS und PFOA) im Abstand von jeweils mehr als drei Monaten umfassen. Diese Überwachungsmaßnahmen sind auf § 3 Abs. 5 Satz 2 AbfKlärV zu stützen. Die Untersuchungsergebnisse sollten der jeweiligen Klärschlammpartie zuzuordnen sein und auf Voranmeldung und Lieferschein vermerkt werden.

Eine Auswahl der für die Untersuchung anerkannten Labore ist der als Anlage beigefügten Liste zu entnehmen. Der aktuelle Stand geeigneter Labore ist zudem unter www.nlwkn.niedersachsen.de, Kapitel Wasserwirtschaft - staatlich anerkannte Laboratorien -, aufgeführt. Werden andere als die auf der beigefügten Liste benannten Labore beauftragt, ist vorab eine Bestätigung über die Eignung der betreffenden Labore beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Geschäftsbereich III, An der Scharlake 39, 31135 Hildesheim, einzuholen.

Sofern Ergebnisse der PFT-Analysen den Summenwert von 0,2 mg/kg überschreiten, sind zeitnahe Mitteilungen erforderlich.

Bei Gehalten von 0,1 bis 0,2 mg PFT/kg TM gilt weiterhin die Empfehlung, Klärschlamm nicht mehr landwirtschaftlich zu verwerten. Dieser Bereich deckt Schwankungen der Schadstoffeinträge in die Abwasserbehandlungsanlagen sowie die unvermeidbaren Probennahme- und Analysenfehler ab. Mittelfristig ist entsprechend das Ziel zu verfolgen. PFT-Gehalte in landwirtschaftlich verwerteten Klärschlämmen zu erreichen, die durchgehend unter 0,1 mg PFT/kg TM liegen.

Weisen mindestens vier Analysenergebnisse (PFT-Summenwert) in einem Abstand von mehr als drei Monaten eine kontinuierliche Unterschreitung von 0,1 mg PFT/kg TM auf, kann bis auf Weiteres von Folgeuntersuchungen abgesehen werden. Bereits vorhandene Untersuchungsergebnisse, die nicht älter als zwei Jahre sind, können hierbei berücksichtigt werden.

Soweit Klärschlamm nach Niedersachsen eingeführt und auf Flächen im Zuständigkeitsbereich der unteren Abfallbehörden verwertet werden soll, sind ebenfalls obligatorisch Untersuchungen zum PFT-Gehalt (Summenwert PFOS und PFOA) zu fordern und diese zu prüfen.

Diese Regelungen bleiben bis zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neufassung der AbfKlärV bestehen. Im Arbeitsentwurf der AbfKlärV vom 19.12.2007 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgesehen, eine Aufbringung von Klärschlamm zu untersagen, sofern die Untersuchung den Wert von 0,2 mg/kg TM PFC (Perfluorierte Chemikalien) bis 31.12.2009) überschreitet. Eine abschließende Absenkung des Grenzwertes auf 0,1 mg/kg TM PFC ist bis 31.7.2011 vorgesehen. Eine weiterführende Regelung ist aufgrund der erwarteten Auswirkung des Stoffverbots für PFOS nicht geplant.

2. Schlußbestimmung

Dieser RdErl. tritt am 06.03.2008 in Kraft

.

  Anlage

Auswahl geeigneter Untersuchungsstellen *) für die Analytik von Perfluorierten Tensiden (PFT)
in Klärschlamm, Klärschlammkompost, Boden und Wasser

Stand: März 2008

Untersuchungsstelle Telefon/Fax Ansprechpartnrin/Ansprechpartner E-Mail
LUFa Nord-West
Finkenborner Weg 1A
31787 Hameln
05151 9871-18/ -11 Herr Dr. Appuhn helmut.appuhn@lwkniedersachsen.de
Dr. Kaiser & Dr. Woldmann GmbH
Brekelbaumstraße 1
31789 Hameln
05151 9849-31/ -99 Herr Dr. Steinhauer steinhauer@kaiserwoldmann.de
EUROFINS GFA
Otto-Hahn-Straße 22
48161 Münster-Roxel
02534 807-122/ -110 Frau Lichte MichaelaLichte@eurofins.de
AGROLAB Institut Koldingen
Breslauer Straße
31157 Sarstedt
05066 90193-25/ -35 Herr Dr. Radicke Jens.Radicke@agrolab.de
SGS Institut Fresenius GmbH
Am Leinekanal 4
37073 Göttingen
0551 5220-315/ -388 Herr Alburg lutz.alburg@sgs.com
Institut Dr. Nowak
Mayenbrook 1
28870 Ottersberg
04205 3175-24/ -816 Herr Dr. Brandsch tb@limnowak.com
WESSLING Laboratorien GmbH
Oststraße 6
48341 Altenberge
02505 89-0/ -119 Herr Lammers umweltanalytik@wessling.de

*) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch andere Untersuchungsstellen beauftragt werden können, soweit in Absprache mit dem NLWKN eine Eignung gegeben ist.

ENDE

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