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Regelwerk

Entscheidungshilfe zur Feststellung ausreichender Lagerkapazität
Sicherheitsprüfliste für die Übergabe von flüssigen Abfällen

- Bremen -

(AmtsBl. Nr. 9 vom 26.01.2011 S. 48)


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Entscheidungshilfe zur Feststellung ausreichender Lagerkapazität  Anlage 3


Abfallart MARPOL - Regelung Feststellung Folge
Ölschlamm Einleitung verboten Schlammtank zu mehr als 75% gefüllt
(genügende Lagerkapazität daher nicht mehr vorhanden)
Entsorgung anordnen
Bilgenwasser Einleitung über zugelassenen Entöler bis 15 ppm erlaubt Bilge und Bilgewassertank zu mehr als 75 % gefüllt (s.o.) Keine Maßnahme erforderlich
Küchenabfall einschließlich Dosen, Flaschen, Verpackungsmaterial Einleitung in die Nordsee/Ostsee verboten Abfälle an Bord vorgefunden Entsorgung anordnen *
Kunststoff Einleitung verboten Abfälle an Bord außerhalb geeigneter Lagerbehälter/ -räume vorgefunden ** Entsorgung anordnen
Sonderabfälle aus dem Schiffsbetrieb
(Öllappen, Farbeimer)
Einleitung verboten Abfälle an Bord außerhalb geeigneter Lagerbehälter/ -räume vorgefunden ** Entsorgung anordnen
Vermischte feste Abfälle
Aus der Reinigung von Laderäumen
Einleitung in die Nordsee/Ostsee verboten Abfälle an Deck vorgefunden Entsorgung anordnen ***
Rückstände von Ölladungen Einleitung in Nordsee/Ostsee verboten, sonst 30 I pro sm während der Fahrt im Abstand von 50 sm von der Küste erlaubt Entladen beendet, Ladungswechsel für nächste Reise Keine Maßnahme erforderlich, Lagerung der Rückstände im Sloptank zulässig
Rückstände von flüssigen Chemikalien Kategorie X: Vorwäsche erforderlich; Kategorie Y: Vorwäsche nur bei hochviskosen und sich verfestigenden Stoffen; Kategote Z: keine Vorwäsche erforderlich Entladen beendet, Ladungswechsel für nächste Reise Vorwäsche und Entsorgung nur bei Kategorie X und bei hochviskosen bzw. sich verfestigenden Stoffen der Kategorie Y anordnen, sonst keine Maßnahmen erforderlich
Feste Rückstände von Schüttladungen Einleitung in die Nordsee/Ostsee verboten Entladen beendet, Ladungswechsel für nächste Reise Keine Maßnahme erforderlich ****
Waschwasser mit Rückständen von Schüttladungen In MARPOL nicht geregelt Waschen des Laderaums wegen Ladungswechsel Keine Maßnahme erforderlich

Bei der Anordnung von Entsorgungen ist immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Von der Anordnung einer Entsorgung ist dann abzusehen, wenn die spezifische Lagerkapazität bis zum nächsten Hafen ausreicht und die Durchführung der Entsorgung zu einer unzumutbaren Verzögerung des Schiffes bzw. zu Wartezeiten für ein anderes Schiff führen würde.

*) Lebensmittelabfälle sind in der Regel mit verschiedenen Verpackungsmaterialien vermischt. Aus hygienischen Gründen ist die Lagerung an Bord problematisch; verbleiben diese Abfälle an Bord, muss daher mit einer illegalen Entsorgung in die Nordsee gerechnet werden. Die Entsorgung vor Auslaufen wird präventiv angeordnet.
**) Die Ansammlung dieser Mengen an Bord in geeigneten Sammelbehältern und die gezielte Abgabe in einem Hafen ist zulässig.
***) Eine Lagerung im Laderaum bis zum nächsten Hafen ist nur zulässig, wenn im Müllbehandlungsplan des Schiffes der Laderaum als Abfalllagerraum ausgewiesen ist.
****) Die Lagerung der Rückstände muss in geeigneter Weise erfolgen, d.h. im Laderaum oder an Deck in geschlossenen, und wenn für das jeweilige Gut (z.B. Ferrosilicium) erforderlich, auch wasserdichten Behältern.

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Sicherheitsprüfliste für die Übergabe von flüssigen Abfällen Anlage 4

Pre-Transfer Checklist

Vessel/Road tanker delivering liquids ....................................
(abgebendes Fahrzeug)
Vessel/Road tanker receiving liquids ....................................
(übernehmendes Fahrzeug)
Master's / Driver's name ..........................................................
(Name des Fahrzeugführers)
Master's / Driver's name ..........................................................
(Name des Fahrzeugführers)
Date/Time of transhipment .....................................................
(Datum/Uhrzeit der Übergabe)
Place of transhipment .....................................................
(Ort der Übergabe)


Agreed quantity to be transhipped (vereinbarte Menge, die übergeben werden soll)
Grade mass

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