Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung *

Vom 17. Oktober 2011
(BGBl. Nr. 52 vom 20.10.2011 S. 2066)


Auf Grund

nach Anhörung der beteiligten Kreise, sowie

hinsichtlich des § 7 Absatz 1 Nummer 1 und 4 und des § 57 jeweils in Verbindung mit § 59 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unter Wahrung der Rechte des Bundestages, verordnet die Bundesregierung:

Artikel 1
Änderung der Deponieverordnung

Die Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 11 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu Anhang 3 die Zahl "7" durch die Zahl "8" ersetzt.

2. § 1 Absatz 3 Nummer 3 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe a werden nach den Wörtern "begonnen hat" die Wörter " , mit Ausnahme der §§ 14 bis 17," eingefügt.

b) In Buchstabe b werden nach den Wörtern "getroffen worden sind," die Wörter "mit Ausnahme der §§ 14 bis 17," eingefügt.

3. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 12 werden die Wörter "oder die Betriebsführung wahrnimmt" gestrichen.

b) In Nummer 33 werden die Wörter "und unter Berücksichtigung" durch die Wörter "bei Anwendung" ersetzt.

4. In § 3 Absatz 4 werden nach dem Wort "Anforderungen" die Wörter "nach Absatz 1" eingefügt.

5. In § 4 Nummer 2 werden nach den Wörtern "alle zwei Jahre an" die Wörter "von der zuständigen Behörde oder Stelle anerkannten" eingefügt.

6. § 6 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden vor den Wörtern "eingehalten werden" die Wörter "bereits bei der Anlieferung" eingefügt.

bb) Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt:

"Die Behandlung ist ausreichend, wenn das Behandlungsergebnis irreversibel ist und die Annahmekriterien durch die Behandlung dauerhaft eingehalten werden."

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 wird das Wort "der" durch das Wort "aller" ersetzt.

bb) Die Wörter "Verfestigung oder" werden gestrichen.

c) In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter "Satz 2 gilt" durch die Wörter "Satz 1 und 2 gilt" ersetzt und vor dem Wort "gefährliche" das Wort "andere" eingefügt.

d) Absatz 6 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa) Der Nummer 1 wird folgender Satzteil angefügt:

"bei der Einstufung als gefährlicher Abfall ausschließlich auf Grund enthaltener gefährlicher Mineralfasern jedoch auf einem gesonderten Teilabschnitt eines Deponieabschnittes der Klasse II,".

bbb) In Nummer 3 werden die Wörter "gefährlichen Abfällen" durch die Wörter "gefährliche Abfälle" ersetzt.

bb) Satz 2 wird wie folgt geändert:

aaa) In Nummer 1 werden die Wörter "aus Schadensfällen" und "künstliche" gestrichen.

bbb) In Nummer 2 werden die Wörter "und energetisch verwertet oder thermisch behandelt" gestrichen.

7. § 7 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

alt neu

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 06.02.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion