Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Abfall |
Bekanntmachung von Formatempfehlungen gemäß § 15 Absatz 4 des Batteriegesetzes (BattG)
Vom 16. Februar 2016
(BAnz AT 04.03.2016 B 8)
Gemäß § 15 Absatz 4 BattG kann das Umweltbundesamt Empfehlungen für das Format und den Aufbau der Dokumentationen, die nach § 15 Absatz 1 BattG durch das Gemeinsame Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien sowie nach § 15 Absatz 2 BattG durch die herstellereigenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien jährlich bis zum 30. April dem Umweltbundesamt vorzulegen sind, veröffentlichen.
Mit der Veröffentlichung der unten stehenden elektronischen Formatempfehlungen macht das Umweltbundesamt von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Tabelle 1 Erfolgskontrolle für Gerätebatterien |
Anlage |
Tabelle 2 Erfolgskontrolle für Gerätebatterien |
Anlage |
ENDE |
(Stand: 25.08.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion