Beschluss des Bundesrates
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2000/12/EG und 2002/65/EG KOM (2005) 603 endg.; Ratsdok. 15625/05

Der Bundesrat hat in seiner 820. Sitzung am 10. März 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1 - Gegenstand

Zu Artikel 2 - Anwendungsbereich

Zu Artikel 2 - Drittstaatenregelung

Zu Artikel 4 - Begriffsbestimmungen

23. Zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten sollte wie bereits in der EU-Überweisungsrichtlinie

der Begriff "Bankarbeitstag" verwendet werden, weil die Ausführung einer institutsübergreifenden Zahlung von der Geschäftstätigkeit, den Bankarbeitstagen, aller involvierten Zahlungsdienstleister abhängt.

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23 - Zugang zu Zahlungssystemen für Zahlungsinstitute

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30 - Allgemeine vorvertragliche Informationen

Zu Artikel 31 ff. - Vertragsbedingungen und Informationspflichten

Zu Artikel 24 ff. - Einzelzahlungen

Zu Artikel 41 - Autorisierung von Zahlungsvorgängen und Zustimmung des Zahlers

Zu Artikel 50 - Haftung des Nutzers für durch nicht autorisierte Zahlung verursachte Schäden

Zu Artikel 52 - Rückerstattung bei autorisierten Zahlungen

Zu Artikel 60 - Dauer von Zahlungsvorgängen bzw. Ausführungszeit

Zu Artikel 65 - Verfügbarkeit von Geldbeträgen auf einem Zahlungskonto und Haftung